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Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Rechtsetzungsverfahren

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit Deutschlands insb. in Bezug auf die Nachfragespitzen in Kälteperioden durch Gasspeicheranlagen, dauerhaft zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollen die bisher bis zum 1. April 2025 befristeten Regelungen des Teils 3a des EnWG bis zum 1. April 2027 verlängert werden. Weiterhin soll die Möglichkeit zur temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes bis zum 31. März 2027 verlängert werden.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 13.10.2023: erster Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 509/23)
  • 06.11.2023: zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/9094)
  • 24.11.2023: Stellungnahme des Bundesrates zum ersten Gesetzentwurf (BR-Drs. 509/23(B))
  • 04.12.2023: Stellungnahme des Bundesrates zum zweiten Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/9612)
  • 17.01.2024: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/10094)
  • 19.01.2024: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 23/24)
  • 02.02.2024: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 23/24 (Beschluss))
  • 08.02.2024: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 32)

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