Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 747, s. Anhang), welches am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert das EEG 2021 zum zweiten Mal.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Der Aufsatz beleuchtet per Gegenüberstellung Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Lichte der europarechtskonformen Auslegung. Zentrales Thema bildet die Eigenversorgung als Individuum oder in gesellschaftlicher Form. Das EEG lehne eine gemeinschaftliche Eigenversorgung ab, jedoch ergebe sich Anpassungsbedarf aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II), deren Frist am 31.06.2021 abgelaufen sei.
Der Artikel beschäftigt sich mit der Osternovelle - „die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten“ mit einem Umfang von 332 Seiten alleine zum „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ - und verschafft einen groben Überblick der Maßnahmen.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11. Mai 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Aufdachanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2022, so dass die Bekanntgabe am 18. Mai 2021 als erfolgt gilt.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Leitsätze:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung befasst sich im Kern mit 3 Problemkomplexen:
In dem Artikel geht es um den Bedarf an Leistungselektronik, um das Stromnetz auch in Zukunft stabil zu halten, wenn große konventionelle Kraftwerke aus dem Netz verschwinden. Der Autor erwartet, dass dazu netzbildende Wechselrichter zum Standard werden, welche vor allem bei der Netzintegration von großen Speichereinheiten benötigt werden. Ein solcher Batteriewechselrichter könne nicht nur stromgeführt sondern auch spannungsgeführt arbeiten und damit selbst ein Netz bereitstellen. Die Netzstabilisierung könne dann, genauso wie die Stromerzeugung auch, dezentral erfolgen.
42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG - "Die Gesetzgebungsvorhaben des BMWK zur Energiewende"
In dem Artikel wird ein Überblick über das 42. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG gegeben. Die Veranstaltung fand am 31.3.2022 als Hybridveranstaltung in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin satt.
Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar.
In diesem Artikel werden die Schwierigkeiten und Erfolge von innovativen KWK-Systemen, die einen Zuschlag in den Ausschreibungen erhalten hatten, aufgezeigt. Einige Anlagen könnten durch die pandemiebedingten Materialknappheiten nicht fertig gestellt werden. Zeit- und gestiegener Kostendruck seien eine Herausforderung. Eine Verlängerung der Realisierungsfrist um sechs Monate solle ihnen helfen, um Strafzahlungen zu vermeiden und dem Verlust des Zuschlags entgegenwirken.
Der Artikel befasst sich mit einer von vier Industriepartnern entwickelten Modularen Hochleistungsbiogasanlage (MHL-BGA), die im Vergleich zu bisherigen BGA eine höhere Gasqualität, eine gesteigerte Gasmenge und eine durchschnittliche Durchlaufzeit von rund 10 Tagen verspreche.
Die Autorin und der Autor beleuchten die Schwierigkeiten des Energieangebotes aus erneuerbaren Quellen und die Nachfrage an elektrischer Last der Verbraucher. Sogenannte Wärmespeicherkraftwerke könnten diese Dunkelflauten (Versorgungslücken) mit bis zu 100 % aus erneuerbarer Primärenergien überbrücken. Weiterhin böten sie für z.B. Elektrolyseure oder Wärmepumpen eine wirtschaftliche und energieeffiziente Grundlast aus erneuerbaren Energien.
Der Artikel widmet sich dem finanziellen Wandel im Strommarkt und der PV-Anlagenvermarktung. Stromabnehmerverträge (Power-Purchase-Agreement) sowie Handelsbeteiligungen böten neue wirtschaftliche Möglichkeiten für Investoren. Auf dem privaten Markt förderten günstigere Module, höhere Strompreise und bessere Speichertechnologie den Ausbau von „Eigenverbrauch“-Anlagen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben, weiterhin zu dem im Januar 2006 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis nur für einen Teil der Module bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein „Defekt“ im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.
Leitsätze des Gerichts:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von solaren Freiflächenanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Nach dem EEG besteht nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.
Der Artikel befasst sich mit der Ausgestaltung der kommunalen Beteiligung der Windenergie an Land. Die kommunale Beteiligung würde immer mehr gesetzlich versichert werden. Dies werde z.B. durch die bevorstehende Reform des EEG und die damit folgenden 0,2 Cent pro Kilowattstunde, die ohne Mehrkosten an die Kommunen ausgezahlt werden könnten, deutlich.
Der Autor untersucht den zukünftigen Strommarkt und dessen, für die zukünftige Energieversorgung durch erneuerbare Energien, optimierten Aspekte. Dabei geht er auf die Veränderungen der Erzeugeranlagen, das Verbrauchsverhalten und die Netztopologie ein. Weiterhin stellt er eine Methode zur Ermittlung des Marktgleichgewichtspreises vor, die einen effizienten Betrieb sicherstelle und durch Preisanreize die Koordinationsfunktion eines Marktes ausfüllen solle.