Der Autor untersucht in diesem zweiten Teil Grünstrom und digitale Echtzeitnachweise unter dem Gesichtspunkt des Lauterkeitsrecht. Strommengen vermengen sich im Netz aus fossilen und erneuerbaren Energien und werden über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) unterscheidbar. Der Aufsatz unterzieht Konstellationen von Grünstromprodukten einer lauterkeitsrechltichen Bewertung, wobei die Feststellungen des EuGH zum verständigen Bürger herangezogen werden (EuGH, Urt. v. 16.07.1998 - C-210/96). Zur Vermarktung von Grünstromprodukten sollten HKNs unabhängig von weiteren Nachweisen vorliegen.
Bemerkungen
Hier gelangen Sie zu Teil 1 dieses Aufsatzes, der energierechtliche Aspekte behandelt.