Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2022 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Im Gegensatz zu den vorherigen Innovationsausschreibungen konnten in dieser Ausschreibungsrunde erstmals auch Gebote für Anlagenkombinationen mit sogenannten besonderen Solaranlagen eingereicht werden. Besondere Solaranlagen sind Anlagen, die auf Gewässern, landwirtschaftlichen Flächen oder Parkplätzen errichtet werden, womit eine Doppelnutzung der Flächen erfolgt. Die Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen wurden in dieser Runde bevorzugt bezuschlagt.
Gebotstermin war der 1. April 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 11. Mai 2022, so dass die Bekanntgabe am 18. Mai 2022 als erfolgt gilt.
In der Innovationsausschreibung wurden insgesamt 45 Gebote mit einen Gebotsmenge von 435 Megawatt abgegeben. Davon wurden 43 Gebote mit einem Gebotsumfang von 403 Megawatt bezuschlagt. Hierbei vielen 13 Gebote mit einem Gebotsumfang von 22 Megawatt auf Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 397 Megawatt und war damit leicht überzeichnet.
Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,42 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 7,43 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 3,95 ct/kWh.
Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.