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Suche in EEG 2023 §§ 21 Abs. 1 und 2, 53

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Rechtsprechung– 2 U 878/23

Sachverhalt: Die Berufungsbeklagte ist zuständige Netzbetreiberin des Berufungsklägers, der eine PV-Anlage betreibt und als sog. SLP-Kunde (Standard-Last-Profil) bei der Beklagten registriert ist.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nach dem EEG besteht jedenfalls nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.

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