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Rechtsprechung– 2 U 878/23
Sachverhalt: Die Berufungsbeklagte ist zuständige Netzbetreiberin des Berufungsklägers, der eine PV-Anlage betreibt und als sog. SLP-Kunde (Standard-Last-Profil) bei der Beklagten registriert ist.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Nach dem EEG besteht jedenfalls nur dann ein Vergütungsanspruch, wenn der Netzbetreiber (vorab) darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass eine Einspeisung erfolgt.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Gesetzliche Vergütungsdauer von 20 Jahren
Der Vergütungsanspruch nach dem EEG besteht grundsätzlich für die Dauer von 20 Jahren.
Die 20-Jahre-Frist beginnt generell ab der Inbetriebnahme zu laufen.
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