Der Referentenentwurf zur ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) beschäftigt sich mit der gegenwärtig verzögerten Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen in der Größenordnung von 135 kW bis 950 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden sollen, wegen Engpässen bei den Zertifizierungsstellen.
Der Referentenentwurf sieht daher kurzfristig vor, dass Stromerzeugungsanlagen in einem Übergangszeitraum von 3 Jahren bereits an das Netz angeschlossen werden dürfen und akkreditierte Zertifizierungsstellen das Anlagenzertifikat unter der Auflage erteilen, dass fehlende Nachweise mit einer Frist von 18 Monaten nachzureichen sind. So könne dem Anlagenbetreiber die vorläufige Inbetriebnahme gewährt werden, wobei wesentliche Eigenschaften der Stromerzeugungsanlage in Bezug auf die Netzsicherheit und Systemstabilität bereits bei Inbetriebnahme nachgewiesen werden müssten. Würde die Betriebserlaubnis schließlich verweigert, müssten Anlagen auch wieder vom Netz getrennt werden. Im Referentenentwurf ist eine Befristung dieser Regelung bis 2025 vorgesehen.
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