Das EEG sieht vor, dass nur Strom vergütet werden kann, der aus „Biomasse im Sinn der Biomassseverordnung“ erzeugt wurde (siehe z.B.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14. Oktober 2021 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. September 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 14. Oktober 2021, so dass die Bekanntgabe am 21. Oktober 2021 als erfolgt gilt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.