Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Solarpaket I) verfolgt das Ziel, Hemmnisse beim Ausbau der Solarenergie zu beseitigen und so die Ausbau-Dynamik weiter zu steigern. Durch den Entwurf sollen die Zielsetzungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) der Photovoltaik-Strategie umgesetzt werden.
Leitsätze:
Die Autorin erörtert von Verbänden angesprochene Nachbesserungen des Sommerpakets im Hinblick auf die Innovationsausschreibungen. Der BNE sehe eine Erhöhung des Volumens bei den Innovationsausschreibungen als zentrales Element für den Speicherausbau. Der BEE schlage für eine breite Kombination unterschiedlicher Technologien die Anhebung des Höchstwerts für die Ausschreibungen auf 10 Ct/kWh vor.
Der Aufsatz betrachtet den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land die aus der EEG-Vergütung gefallen sind. In der aktuellen Marktlage böten die Erlöse am Spotmarkt eine gute Rentabilität, jedoch seien diese durch die Ukraine Krise mit hohem Risiko behaftet. Power-Purchase-Agreements (PPA) könnten, wenn doch unwirtschaftlicher, eine sichere Alternative für den Weiterbetrieb von Altanlagen bieten.
Der Autor befasst sich mit aktuellen Marktwerten von PV-Anlagen, insbesondere solchen Anlagen die unter einer installierten Leistung von 100 kW liegen. Dazu geht er weiter auf die Menge der EEG-Vergütung für die Photovoltaik und den daraus erzeugten Strom ein.
Der Autor betrachtet die Möglichkeiten PV-Anlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher wirtschaftlich zu gestalten. Diese Anlagentypen könnten durch Innovationsausschreibungen in Verbindung mit einem Power-Purchase-Agreement (PPA) und dem Tätigwerden auf dem Regelenergiemarkt ihre Wirtschaftlichkeit entfalten.
Der Autor stellt in diesem Aufsatz eine detaillierte Vergütungsbetrachtung einer Biogasanlage auf. Gerade die Kombination von der Flexibilitätsprämie in der 1. Vergütungsperiode mit dem Flexzuschlag in der 2. Vergütungsperiode solle eine hohe Wirtschaftlichkeit erbringen. Es sei wichtig nachhaltige Investitionen mit einem weiten Blick in die Zukunft zu tätigen um die Wirtschaftlichkeit der Anlage abzusichern.
Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.
Der Autor informiert über mögliche Chancen für EE-Anlagenbetreiber aufgrund der hohen Strompreise ihre Erträge zu optimieren. Dabei untersucht er die geförderte Direktvermarktung, die Einspeisevergütung, die ausgeförderten Anlagen und erläutert wichtige weitere Aspekte wie die Herkunftsnachweise, die Mitteilungen über Wechsel und die Gestaltung von Stromlieferverträgen.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.
Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen
In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Die Autorin diskutiert in ihrem Beitrag die Entscheidung des BGH zum Begriff der "unmittelbaren räumlichen Nähe" bei der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären,
Sachverhalt: Die Parteien streiten über die Zahlung der Marktprämie einer Solaranlage auf dem Gelände einer abgerissenen Fabrik.
Im Fokus dieses Aufsatzes liegen die Überlegungen, welche Auswirkungen die neue EEG-Novelle auf die deutsche Solarindustrie haben kann.
Der Aufsatz behandelt die zum Jahreswechsel 2020/2021 aus der EEG-Vergütung fallenden PV-Anlagen und den vorgelegten Entwurf zum EEG 2021. Unter dem EEG 2017 hätten Anlagenbetreiber mehrere Optionen, v.a.
In seinem Aufsatz berichtet der Autor über die entfallende EEG-Vergütung für ältere Solar- und Windkraftanlagen. Die sog. Ü20-Anlagen würden ab dem kommenden Jahr aus der Subvention des Erneuerbare-Energien-Gesetzes fallen und dementsprechend müssten Anlagenbetreiber in andere Vermarktungsmodelle umsteigen. Hemmend für den Einstieg in die Direktvermarktung seien aber die geringen Börsenstrompreise.
Leitsatz: