Leitsatz:
Ein Anspruch auf erhöhte Vergütung bei Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte ("Formaldehydbonus") kann auch nach Inbetriebnahme einer Biogasanlage entstehen, wenn der Betreiber an ihr Veränderungen vornimmt, die erstmals zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit führen.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem sogenannten Gülle-Bonus (wieder) besteht, seitdem die entsprechenden Voraussetzungen wieder durchgängig erfüllt, zwischenzeitlich aber für mehrere Monate nicht eingehalten wurden (im Ergebnis verneint).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.
Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Bejaht.
Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf benachbarten landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken, die Biogas von einem gemeinsamen Fermenter beziehen, sowie eine gemeinsame Stromleitung, einen gemeinsamen Transformatorkasten und einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt nutzen, als eine einheitliche Anlage anzusehen sind.
Ergebnis: Bejaht.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Sachverhalt: Die Parteien streiten um die Frage, ob die Klägerin (Betreiberin eines Sägewerks und eines BHKW) für den Einsatz von in ihrem Sägewerk anfallender Rinde zur Stromgewinnung den NawaRo-Bonus verlangen kann, sowie darum, ob die in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) eingespeiste Energie nicht nur in Bezug auf die sog.
Zu der Frage, ob eine Biogasanlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin Anspruch auf Zahlung des sog. Güllebonus für den ihrer Biogasanlage im Jahr 2014 erzeugten und in das Netz eingespeisten Strom hat, wenn eine kurzzeitige Unterschreitung des Mengenanteils von 30 % am Fermenterinput vorliegt, der Masseanteil am Fermenterinhalt jedoch durchgängig mindestens 30 Masseprozent beträgt (hier: verneint.
Leitsätze des Gerichts:
1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Betreiber einer Biogasanlage gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung des NaWaRo-Bonus sowie den Güllebonus auch für den der Zünd- und Stützfeuerung zuzurechnenden Stromanteil hat
Ergebnis: Bejaht.
Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage, bestehend aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW 1) einem Fermenter nebst Gasspeicher, die im Jahr 2001 errichtet wurde und um ein zweites BHKW
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem am 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff für Biogasanlagen ergangenen BGH-Urteil (VIII ZR 262/12) und zeigt die daraus resultierenden Rechtsfolgen auf. In diesem Zusammenhang beschäftigt er sich insbesondere mit dem Hinzubau und dem Austausch von Blockheizkraftwerken.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 23.
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo
Der Autor stellt die Vermarktung des in Bestandsanlagen erzeugten Biogases der Verstromung (unter Inanspruchnahme der Einspeisevergütungen unter dem EEG 2004/2009 oder der Direktvermarktungsmöglichkeiten des EEG 2012) gegenüber und ermittelt unter Darstellung technischer, ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen Vorteile und Hemmnisse.
Zu der Frage, ob jedes einzelne Aggregat eines BHKW gemeinsam mit dem Generator eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 darstellt (hier: im Ergebnis bejaht.
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Autoren gehen auf bestehende Schwierigkeiten bei Transport, Bilanzierung und Entnahme von eingespeistem Biogas (Biomethan) ein, die sie auf die unterschiedlichen Regelungen im EEG sowie in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zurückführen. Anschließend werden praktische Lösungsansätze aufgezeigt, um die Einspeisung von Biogas (Biomethan) zukünftig marktfähig zu machen.