Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen
- die Pflicht zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen,
- die automatische Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen ohne andere Zuordnung und
- die Rechtsfolgen der automatischen Zuordnung.
Zum Hinweis zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der BNetzA.