Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den KWK-Bonus nach der sog. Wärmenetzklausel des EEG 2009 besteht, wenn ein an das Wärmenetz angeschlossener Abnehmer eine Holztrocknungsanlage ist. Zum anderen wird die Handlungsempfehlung zum Flexibilitätszuschlag für Biogasbestandsanlagen vorgestellt, die aus dem von der Clearingstelle EEG | KWKG moderierten "Runden Tisch" mit Vertretern der Bioenergieverbände hervorging.
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Beitrag im Biogas Journal 04/21 | 1 MB |