Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2021 ihren Hinweis 2021/2 zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wieder und erläutert darüber hinaus
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Februar 2021 ihren Hinweis 2021/1 zur Zuordnung von ausgeförderten EE-Anlagen veröffentlicht.
Der Hinweis gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur wieder und erläutert vor dem Hintergrund drohender Verunreinigungen von Marktprämien-Bilanzkreisen durch ausgeförderte Anlagen
Der Beitrag befasst sich mit den Änderungen für bestehende Biogasanlagen durch das EEG 2021. Grundsätzlich blieben dabei die Regelungen maßgeblich, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 für die entsprechende Anlage galten.
Wohl ja.
Umsatzsteuerpflicht der EEG-Förderung
Bezüglich der Umsatzsteuerpflichtigkeit der EEG-Förderung ist zu unterschieden zwischen:
Markt- bzw. Flexibilitätsprämie: nicht umsatzsteuerpflichtig