Sachverhalt: Das Urteil beschäftigt sich mit der Frage, ob die Voraussetzungen bzw. Nachweise für die Einbeziehung des NawaRo- und Gülle-Bonus bei der Berechnung der Marktprämie vorliegen.
Der Aufsatz weist auf die kommende Umsetzungsfrist zum 1. Juli 2021 für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) seitens der RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) hin.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze des Gerichts:
Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) vom 20. Januar 2016 (s. Anhang).
Im Wesentlichen geht es um folgende Kernthemen:
Leitsätze des Gerichts:
1. Verwendet der Betreiber eines Blocheizkraftwerks ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat zum Betrieb der Anlage, verliert der für den eingespeisten Strom auch dann die Ansprüche auf die Grundvergütung, den KWK-Bonus und den Nawaro-Bonus, wenn er dem Anlagentank für die Erzeugung des Stroms weniger Palmölraffinat entnommen hat als sich an zertifiziertem Palmöl im Lagertank befand.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Verneint.
Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG.
Durch die im Auftrag des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführte Studie „Naturschutzstandards Erneuerbarer Energien“ soll unter anderem der Stand der Formulierung von Naturschutzstandards und Nutzungsanforderungen bezogen auf die Sparten Bioenergie, Windenergie an Land und auf See, Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie zusammengefasst und analysiert sowie die Möglichkeiten weiterer naturschutzrelevanter Standardsetzungen im Bereich der Erneuerbaren Energien systematisiert und vorbereitend begleitet werden.
In diesem Beitrag wird die deutsche Umsetzung der Nachhaltigkeitsvorgaben der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 untersucht.
Ja, unter bestimmten Voraussetzung konnten noch im Tank befindliche Restmengen flüssiger Biomasse nach dem 1. Januar 2011 zur Stromerzeugung eingesetzt werden, ohne dass der Anspruch auf Vergütung nach § 27 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 EEG 2009 entfiel.
Der Artikel zeigt Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung auf, zu einer Standortsteuerung der Produktion von Energiepflanzen beizutragen. Dazu grenzt die Autorin zunächst die Möglichkeiten des Raumordnungsrechts zu denen des Fachrechts ab.
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse der Fraktionen der CDU/
Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.
Der Leitfaden richtet sich an Zertifizierungssysteme, die die nach der Biomassestromnachhhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) einzuhaltenden Nachhaltigkeitskriterien kontrollieren, sowie an Biomassehersteller, Händler und Anlagenbetreiber, die die Nachhaltigkeitskriterien einhalten müssen. Der Nachhaltigkeitsnachweis erfolgt durch die Zertifizierung der jeweiligen Anbau- oder Herstellerbetriebe nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.
Der Beitrag beschreibt die Produktion von Palmöl in Malaysia und Indonesien vor dem Hintergrund der internationalen Debatten um Klimaschutz und Regenwaldabholzung. Dem Autor zufolge habe zwar die Expansion der Palmöl-Plantagen in Malaysia in den vergangenen zwei Jahrzehnten konstant bei 4% gelegen, es bestünden jedoch signifikante regionale Unterschiede. Der höchste Zuwachs an Palmölplantagen sei in der Region Sarawak zu beobachten -- ca. 300% in zehn Jahren.
Die Biokraftstoffnachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) verlangt, dass ab 2010 Zertifikate die nachhaltige Klima- und Umweltbilanz derjenigen Pflanzenkraftstoffe belegen, die auf die nationale Biokraftstoffquote gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG angerechnet werden.