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Runder Tisch zu § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 erfolgreich abgeschlossen

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat. Dem voraus gingen zwei Sitzungen des Runden Tisches unter der Moderation der Clearingstelle am 28. April und am 6. Mai 2021.

Die Handlungsempfehlungen enthalten zum einen den von allen Beteiligten - unter Einschluss der Clearingstelle EEG|KWKG - getragenen Vorschlag, wie § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 durch eine klarstellende Gesetzesänderung in der Praxis einfacher angewendet werden kann, um für die Flexibilisierung der Biogasbestandsanlagen mehr Rechts- und Investitionssicherheit zu schaffen. Zum anderen schlagen die am Runden Tisch vertretenen Akteure weitergehende gesetzliche Änderungen vor, indem der Anspruch auf Flexibilitätszuschlag für die bereits mit der Flexibilitätsprämie geförderte Anlagenleistung nicht gestrichen, sondern „mit Augenmaß“ gekürzt wird.

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