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Suche in EEG 2014

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die neuen Regelungen für Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG 2014. Sie stellen dabei die Voraussetzungen der Marktprämie vor, wovon die Förderhöhe abhängt, für welche Anlagen die Direktvermarktung verpflichtend ist und welche Auswirkungen die EEG-Novelle auf Bestandsanlagen hat.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Vorabinformation:

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren verschiedene Optionen für Anlagenbetreiber, bei Verzögerungen des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie stellen relevante Fälle aus der Praxis und einschlägige Gerichtsurteile vor.

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Rechtsprechung– 5 K 434/14.F
Aktenzeichen: 5 K 434/14.F

Sachverhalt: Zur Frage, ob sich aus der Wirtschaftsprüferbescheinigung bei der Beantragung der besonderen Ausgleichsregelung konkret ergeben muss, welche Angaben der Antragstellerin zu den Voraussetzungen des § 41 Absatz 1 Nr. 1 EEG 2012 überprüft wurden und welche Unterlagen und Erklärungen hierzu überprüft wurden.

Ergebnis: Bejaht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Die Autorin stellt Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG aus dem Berichtszeitraum vor, u.a. das Votum 2013/35 zur Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung sowie die Voten 2013/56,

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Der Autor widmet sich den Folgen der im Rahmen der Novellierung des EEG vorgenommenen Beschneidung der Förderung für die Biomethanerzeugung und -einspeisung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014, GG

Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob die Regelung zur Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage, wie sie im Regierungsentwurf zum EEG 2014 vorgesehen war, mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen die novellierten Vorschriften zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG 2014. Sie gehen dabei auf die Voraussetzungen und den Umfang der Begrenzung nach § 64 EEG 2014 insbesondere auch für neu gegründete Unternehmen und selbstständige Unternehmensteile ein.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung der Förderpolitik vom Stromeinspeisungsgesetz bis zum EEG und zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen auf.

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Aufsatz

Der Autor diskutiert in seinem Beitrag die Frage, wie die Pflicht der Netzbetreiber zum »unverzüglichen« Netzanschluss bzw. Netzausbau auszulegen ist und wann Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber Schadensersatzansprüche bei nicht unverzüglich erfolgtem Netzanschluss bzw. Netzausbau geltend machen können. Er stellt in diesem Zusammenhang das Votum der Clearingstelle EEG - 2013/35 zur »Unverzüglichkeit des Netzanschlusses und der Kapazitätserweiterung« vor.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Der Autor berichtet über die Themen, die beim PV-Symposium 2014 in Bad Staffelstein diskutiert wurden, insbesondere die EEG-Umlage für Eigenstromerzeuger, der Ausbaukorridor für PV-Anlagen und neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von PV-Strom.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Vor dem Hintergrund des Referentenentwurfs für das EEG 2014 identifiziert der Autor in seinem Beitrag Problemfelder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und formuliert sich daraus ergebende Aufgaben für den Gesetzgeber. Dabei betrachtet der Autor neben der Komplexität und der mangelnden Steuerfähigkeit insbesondere den Ausgleichsmechanismus als ein dem EEG inhärentes Problem.

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Aufsatz

Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag die neuen, gemäß EEG 2014 zum 1. August 2014 in Kraft getretenen, rechtlichen Vorgaben für die Eigenversorgung mit Strom. Behandelt werden neben der Definition und deren Geltungsbereich u.a. Begrifflichkeiten hinsichtlich Bestandsanlagen, wie deren Erneuerung, Erweiterung, Ersetzung oder Leistungserhöhung.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
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zuletzt geprüft am:

Ja.

Dazu können einzelne Module physisch, etwa vom Dach oder - bei dachintegrierten Anlagen - aus der Dachhaut, entfernt werden.

Es ist aber auch ausreichend, einzelne Module fachgerecht aus dem elektrischen Verbund herauszulösen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014

Die Autoren geben einen Überblick über die laufende Novelle des EEG zum EEG 2014. Dabei gehen sie unter anderem auf die verpflichtende Direktvermarktung, die Mengensteuerung, die Reduzierung der Belastung durch die EEG-Umlage sowie die erwarteten netzbezogenen Änderungen ein.

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Aufsatz

Die Autorin bewertet ein mögliches Entfallen der EEG-Umlage-Befreiung für selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom aus rechtlicher Sicht.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Dies richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Die Beurteilung, ob eine Maßnahme noch unverzüglich erfolgte, bedarf der Klärung im jeweiligen Einzelfall. „Unverzüglich“ bedeutet ohne schuldhaftest Zögern im Sinne von § 121 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach werden die Angaben der Parteien zu der Planung, den Arbeitsschritten, der Bestellung, den Lieferfristen und der Errichtung von netztechnischen Einrichtungen dahingehend gewürdigt, ob eine schnellere Erledigung möglich gewesen war und ob die Maßnahmen erforderlich waren.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja.

Erst das Netzanschlussbegehren führt dazu, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Anlagenbetreiberin bzw. -betreiber und Netzbetreiber entsteht sowie Rechte und Pflichten zu beachten sind.

Bitte lesen Sie auch die Häufigen Rechtsfragen

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Aufsatz

Der Autor analysiert den Rechtsrahmen im Bereich der Bioabfall- und Reststoffverstromung unter dem EEG 2012. Hierbei beleuchtet er unter anderem die Förderung für die Vergärung von Bioabfällen und kleine Biogasanlagen zur Vergärung von Gülle. Abschließend wird ein Ausblick auf die möglichen Änderungen mit Inkraftreten des EEG 2014 gegeben.

 

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