Die Autoren besprechen die novellierten Vorschriften zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG 2014. Sie gehen dabei auf die Voraussetzungen und den Umfang der Begrenzung nach § 64 EEG 2014 insbesondere auch für neu gegründete Unternehmen und selbstständige Unternehmensteile ein. Sie diskutieren neben der Härtefallregelung des § 103 Abs. 4 EEG 2014 weitere Übergangsbestimmungen des § 103 EEG 2014 zur BesAR. Schließlich geben einen Überblick über die Konsequenzen, die sich aus der Novellierung der BesAR für die Praxis ergeben.