Der Autor gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung der Förderpolitik vom Stromeinspeisungsgesetz bis zum EEG und zeigt mögliche zukünftige Entwicklungen auf.
Der Artikel bietet einen Rückblick auf die Entwicklung des EEG in den letzten zehn Jahren. Dabei kommen zahlreiche an der Entstehung und Entwicklung des Gesetzes Beteiligte zu Wort. Der Artikel schließt mit einem Ausblick auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten.
BGH: Abgrenzung Netzanschluss und Netzausbau; Aufrechnung Einspeisevergütung und Netzanschlusskosten
Leitsatz des Gerichts:
Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.
Bemerkungen: Das Urteil ist ebenso in der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 59-60 abgedruckt.
Die Einspeise- und Vergütungsregelungen des StrEG und des EEG 2000 sind mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen nicht gegen den EG-Vertrag.
Eine Regelung eines Mitgliedstaates, durch die private Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet werden, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Mindestpreisen abzunehmen, die über dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert dieses Stroms liegen, und durch die die sich aus dieser Verpflichtung ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze aufgeteilt werden, stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 92 Absatz 1