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Häufige Rechtsfrage Nr.
Grundsätzlich nein.
Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Nein, ein Einspeisevertrag muss nicht abgeschlossen werden. Das EEG regelt wesentliche Rechte, Ansprüche und Pflichten für Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber und Netzbetreiber. Unter anderem müssen Netzbetreiber EE-Anlagen
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