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Suche in EEG 2014 § 83

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Rechtsprechung– 3 O 6/16
Aktenzeichen: 3 O 6/16

Leitsatz des Gerichts:

Unter dem Errichten der Anlage im Sinne der Fördervoraussetzungen ist ihre bauliche und technische Geeignetheit für den dauerhaften Betrieb zu verstehen. Auf den Beginn der Einspeisung kommt es nicht an.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 83, ZPO

Die Autoren untersuchen, ob nach der Spezialregelung des § 83 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 zum einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen einer teleologischen Reduktion auf die kurze einmonatige Vollziehungsfrist des § 929 Absatz 2 Zivilprozessordnung verzichtet werden kann.

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Aufsatz

Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die dogmatische Bewertung der einstweiligen Verfügung nach § 83 EEG 2014. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die Regelung, behandelt auftretende Rechtsfragen und unternimmt sodann den Versuch einer dogmatischen Einordnung der Vorschrift.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren verschiedene Optionen für Anlagenbetreiber, bei Verzögerungen des Netzanschlusses durch den Netzbetreiber Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sie stellen relevante Fälle aus der Praxis und einschlägige Gerichtsurteile vor.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit dem gesetzlich geregelten Anspruch auf Auszahlung angemessener Abschläge in einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 83 EEG 2014. Der Autor stellt die Entscheidungen verschiedener Gerichte zu diesem Thema dar, die den Anwendungsbereich häufig sehr restriktiv auslegen.

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