Die Autoren geben einen ausführlichen Überblick über die Neuregelungen des Energiesammelgesetzes vom 21. Dezember 2018 zu Güllekleinanlagen. Übergangsbestimmungen, Neuregelungen und wichtige vergütungstechnische Rahmenbedingungen werden in einer Kurzübersicht zusammengefasst. Güllekleinanlagen seien von nun an bis zu einer Anlagengröße von 150 kW definiert, bisher lag die Schwelle bei 75 kW.
Der Autor analysiert den Rechtsrahmen im Bereich der Bioabfall- und Reststoffverstromung unter dem EEG 2012. Hierbei beleuchtet er unter anderem die Förderung für die Vergärung von Bioabfällen und kleine Biogasanlagen zur Vergärung von Gülle. Abschließend wird ein Ausblick auf die möglichen Änderungen mit Inkraftreten des EEG 2014 gegeben.
Die Autorin betrachtet in ihrem Beitrag verschiedene Gülle-Kleinanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 75 kW, die mit unterschiedlichen Einsatzstoffen gespeist werden, und analysiert für die verschiedenen Fallbeispiele die erzielbaren Gewinne.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
In diesem Beitrag wird auf die mit dem EEG 2012 eingeführte eigene Vergütung für Güllekleinanlagen und deren Rentabilität eingegangen.