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Suche in EEG 2012 § 4 Abs. 2

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Rechtsprechung– 6 U 89/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Rückzahlungsforderungen des Netzbetreibers (Beklagter) von der Direktvermarkterin (Klägerin) für zuviel gezahlte EEG-Marktprämie unrechtmäßig sind. Aufgrund falscher Berechnungen des NawaRo und der Holz-Boni durch Mischeinsatz berichtigte der Netzbetreiber seine ausgezahlte

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Rechtsprechung– 1 U 123/15

Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.

Ergebnis: Verneint.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein. Denn die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers, um den Verknüpfungspunkt zu ermitteln, ist grundsätzlich unentgeltlich nach dem EEG durchzuführen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein, wenn entweder der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes der günstigste Verknüpfungspunkt ist oder der Netzbetreiber den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mittels Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Verlangen nach einer Netzverträglichkeitsprüfung unbillig ist.

Näheres können Sie in dem

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich nein, es sei denn

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich nein.

Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. Die Erfüllung dieser Pflicht dürfen sie nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Von den Bestimmungen des EEG dürfen Netzbetreiber nur in eng begrenzten Fällen abweichen.

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Aufsatz

Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 17. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern, das am 20. März 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin veranstaltet wurde.

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Rechtsprechung– 14 U 1823/13

Leitsätze des Gerichts:

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Aufsatz

Basierend auf dem BGH Urteil vom 10. Oktober 2012 (Az. VIII ZR 362/11) erörtern die Autoren die Frage des Verknüpfungspunktes bei Fotovoltaikanlagen.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die seit dem 1. Januar 2012 geltenden, neuen Vorgaben zur Messung des in Biogas- bzw. EEG-Anlagen erzeugten Stroms und zum Messstellenbetrieb. Dabei beziehen sie sich auch auf eine Empfehlung 2012/17 der Clearingstelle EEG vom 18.

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Aufsatz

Die Autoren berichten in ihrem Beitrag zunächst über den Hinweis 2011/10 der Clearingstelle EEG zur Gebäudedefinition in § 33 Abs. 3 EEG 2009/2012 und dem Begriff der Lärmschutzwand in § 33 Abs.

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Aufsatz

Die Autorin stellt die Ausweitung der Kompetenzen der Clearingstelle nach der EEG-Novelle 2012 dar. Beginnend mit einer allgemeinen Tätigkeitsbeschreibung und mit Hinweis auf die stark angestiegene Anzahl der Anfragen an die Clearingstelle innerhalb der letzten Jahre, erläutert die Autorin die nun detailliertere Ausgestaltung des § 57 EEG 2012.

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Empfehlung 2012/6
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/6

Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen.

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