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Fachgespräch

Das 47. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Dezentrale Erzeugungs- und Verbrauchskonzepte“ wird am 12. Juni 2024 als Präsenzveranstaltung im Magnus-Haus Berlin, Am Kupfergraben 7 in Berlin-Mitte sowie zeitgleich als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online stattfinden.

Das vorläufige Programm zum 47. Fachgespräch können Sie im Anhang dieser Seite abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich noch Änderungen ergeben können.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.12.05.04/1
Aktenzeichen: 4.12.05.04/1
Gesetzesbezug: EnWG 2011, EnWG 2005, EnWG 2003

Die Bundesnetzagentur möchte in der „Festlegung zur Bestimmung der Kriterien bezüglich der Zusätzlichkeit des Stromverbrauchs“ Kriterien bestimmen, die von zuschaltbaren Lasten zu erfüllen sind, um durch deren zusätzlichen Stromverbrauch strombedingte Engpässe verringern zu können. Im Ergebnis soll so erreicht werden, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen trotz Netzengpässe weiterhin Strom produzieren können. 

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Studie
Gesetzesbezug: EEG 2023, KWKG 2023

Die Studie des Bundesverbands Erneuerbare Energien e.V. (BEE), des Fraunhofer Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) untersucht, wie sich eine gemeinsame Nutzung von Netzverknüpfungspunkten durch volatile und steuerbare EE-Erzeuger, Speicher und Anlagen zur Sektorenkopplung auswirkt.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG, EnWG 2011, NABEG

Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für einer Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur gerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. 

Konsultation

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: NABEG, EnWG 2011

Neue Aufgabe mit angepasster Methode

Am 12. Juni 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft neben dem Netzentwicklungsplan ebenso die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte und veröffentlicht dazu einen Umweltbericht. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen von insgesamt 191 neuen Leitungsvorhaben.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur.  Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig

Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Fachgespräch

Das 46. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarpaket I: Bremsen für den Solarenergie-Ausbau gelöst?“ fand am 20. September 2023 als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online statt.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: NELEV

Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verfolgt das Ziel, dass Nachweisverfahren im Rahmen des Netzanschlussprozesses zu beschleunigen und massentauglich zu gestalten.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: NELEV

Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NELEV

Das Maßnahmenpaket sieht neben Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Novellierung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV), eine die NELEV um geringfügige materielle technische Anforderungen ergänzende neue Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) v

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Fachgespräch

Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.

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Votum 2022/25-XII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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