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Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) - Rechtsetzungsverfahren

Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.

Hierzu wird das Nachweisverfahren (Zertifizierungsverfahren) für die technischen Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen modernisiert. Die bereits in der NELEV normierte Ausnahme von der Zertifizierungspflicht beim Anschluss an das Niederspannungsnetz soll für Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW und einer Einspeiseleistung bis 270 kW auf alle Spannungsebenen ausgeweitet werden.

Um die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung möglichst schnell zu ermöglichen, sieht die Verordnung Änderungen der geltenden technischen Anforderungen für Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer installierten Leistung von 135 kW  bis 500 kW vor. Grundsätzlich sollen für die betroffenen Anlagen dieselben Anforderungen gelten wie für Anlagen, die an ein Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind. Dabei werden die Anforderungen um Systemsicherheitsaspekte erweitert, um der Systemstabilität der Elektrizitätsversorgungsnetze Rechnung tragen. Die Überarbeitung der entsprechenden Technischen Anschlussregeln (TAR) soll zeitnah durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. erfolgen.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 13. September 2023 - Referentenentwurf der Bundesregierung

Hier gelangen Sie zur:

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Kategorie
Ebene
Gesetzesbezug