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Rechtsprechung– 7 U 67/18 (Hs)

Sachverhalt: Im Wesentlichen zur Frage, ob eine Genossenschaft mit dem Zweck der Energielieferung, die sich selbst als "unabhängige Energieversorgerin" sieht, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU) i.S.d. EEG ist und ob die Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) folglich einen Anspruch auf Zahlung der

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Schiedsspruch 2019/22– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/22

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht zu klären,

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Schiedsspruch 2019/21– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/21

Die Clearingstelle hatte in dem Schiedsverfahren zu klären, ob der Netzbetreiber gegen die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 8.285,14 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere: ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

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Schiedsspruch 2019/19– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/19

In dem Schiedsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 6.605,34 € aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat; insbesondere, ob der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Einspeisevergütung auf null zu verringern war (im Ergebnis verneint).

Verneinendenfalls hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob dem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber hilfsweise ein Rückzahlungsanspruch in Höhe von 1.090,35 € oder in einer anderen Höhe zusteht (im Ergebnis bejaht).

 

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Schiedsspruch 2019/20– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag das EuGH-Urteil vom 28. März 2019 - C‑405/16 P, in dem entschieden wurde, dass es sich bei dem EEG 2012 um keine staatliche Beihilfe handele.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Entwicklung im deutschen und europäischen Energieregulierungsrecht des Jahres 2018 ein. Hierbei legt er den Schwerpunkt auf die Kostenregulierung der Netzbetreiber sowie die Rahmenbedingungen des Netzzugangs und -anschlusses sowohl im Strom- als auch im Gassektor. 

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Rechtsprechung– VIII ZR 51/18

Sachverhalt: Die Clearingstelle hatte in ihrem Votum 2013/76 beschlossen, dass für den Strom, der in einer Turbine erzeugt wird, die im Abgasstrang eines mit Biogas betriebenen BHKW-Motors eingesetzt wird (sog. Abgasturbine), kein Anspruch auf den Technologie-Bonus nach § 27 Abs. 4

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Rechtsprechung– VIII ZR 135/18

Sachverhalt: Die Beklagte (Anlagenbetreiberin) betreibt seit dem Jahr 2011 eine Biogasanlage mit zwei Blockheizkraftwerken und einem weiteren Satellitenblockheizkraftwerk. Der erzeugte Strom wird in das Netz der Klägerin (Netzbetreiberin) eingespeist. Mit der Klage verlangt die Netzbetreiberin von der Anlagenbetreiberin die Rückzahlung des Technologie-Bonus für die Jahre 2013 und 2014.

Entscheidung: Bejaht.

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Rechtsprechung– 9 B 2016/18
Aktenzeichen: 9 B 2016/18

Sachverhalt: Die Beigeladene erhielt von der Antragsgegnerin eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen (WKA). Dabei wurde das Einvernehmen der Antragstellerin (Gemeinde) gem. § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB ersetzt.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, das vom Bundestag am 13. Mai 2019 beschlossen und am 16. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I S. 706), wurde das EEG 2017 zum achten und das KWKG 2016 zum siebten Mal geändert. Primär dient es der Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG).

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Die BNetzA hat am 13. Mai 2019 die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Mai 2019.

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Rechtsprechung– 30 U 425/18

Leitsätze: Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur steht einem Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreiber seit Inkrafttreten des EEG 2014 dann kein Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Einspeisevergütung zu, wenn die Anlage vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen worden und ein Vergütungszeitraum nach Inkrafttreten des EEG 2014 betroff

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Rechtslage seit dem EEG 2023:

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Rechtsprechung– 8 B 10483/19.OVG
Aktenzeichen: 8 B 10483/19.OVG

Sachverhalt: Zur Frage, ob die Beschwerde aufgrund von Verfahrensfehlern bezüglich einer UVP-Vorprüfung und wegen der Verletzung drittschützender Vorschriften des materiellen Rechts begründet ist.

Ergebnis:  Verneint.

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Schiedsspruch 2019/16– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Schiedsklägerin gegen den Schiedsbeklagten einen Anspruch auf Rückzahlung aufgrund zuviel gezahlter Einspeisevergütung hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Siehe auch:

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Schiedsspruch 2019/17– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte das Schiedsgericht der Clearingstelle zu klären, ob auch auf nicht an die Bundesnetzagentur gemeldete Solaranlagen mit Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 (EEG-2009-Solaranlagen) die abgemilderte Sanktion (Vergütungsverringerung um 20 %) des EEG 2017 anwendbar ist.

Leitsätze der Redaktion:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: BauGB/ROG, BImSchG

Die Autoren befassen sich in ihrem Artikel mit den Mitteln zur räumlichen Steuerung des Windenergieausbaus, um u.a. den vielfältigen Raumnutzungsinteressen und der Akzeptanzsteigerung gerecht zu werden. Hierzu betrachten sie die Planungsebene, die Genehmigungsbene sowie die Förderebene. 

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 32. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 28. Februar 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz

Die Autoren betrachten im Artikel ein Hybridkraftwerk, bestehend aus einer Großbatterie und einer Gasturbine. Da Gasturbinen allein zumeist unrentabel seien, wären entweder Ausgleichszahlungen oder innovative Ansätze notwendig. Die Idee bei diesem Hybridkraftwerk sei, die Anlaufphase der Gasturbine für die Einspeicherung in den Batteriespeicher zu verwenden und den Speicher für die Primär- und Sekundärregelleistung bereitzustellen. Dieses Konzept könne für eine Vielzahl von älteren Gasturbinen wie ein Jungbrunnen wirken.

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Aufsatz

Der Autor stellt einen innovativen Ansatz einer gemeinschaftlichen Stromspeicher-Nutzung aus Österreich vor. Hierbei würden sich Hauseigentümer bzw. Mieter gemeinschaftlich an den Kosten eines Stromspeichers beteiligen und würden dafür einen Anteil des Stromspeichers für Überschüsse der Erzeugung ihrer Solaranlage nutzen können. Die Beteiligung von Netzbetreibern ist ebenfalls ein Teil des Konzeptes, wobei diese auf den Speicher zugreifen dürften um Systemdienstleistungen abzufordern.

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Aufsatz

Der Autor berichtet über Weiterentwicklungen von Montagesystemen für Fotovoltaik-Anlagen auf verschiedenen Dachaufbauten, welche auf der Intersolar-Messe 2019 ausgestellt worden seien. Die Weiterentwicklungen beinhalten bspw. die Anwendung neuer Materialien, welche bereits in anderen Branchen Anwendung gefunden hätten, sowie Stecksysteme für die Modulbefestigung oder blitzableitende Gestelle.

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