Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (Energiesammelgesetz - EnSaG) vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2018, S. 2549), das am 20. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum siebten und das KWKG 2016 zum sechsten Mal geändert.
Gemäß Artikel 15 Abs. 1 des EnSaG tritt das Gesetz grundsätzlich am 21. Dezember 2018 in Kraft. Zu beachten ist, dass einige Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 2017 (Artikel 15 Abs. 2 EnSaG) oder mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft treten (Artikel 15 Abs. 3 EnSaG).
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