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Suche in EEG 2017 §§ 39i, 39j

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Aufsatz

Der Aufsatz gibt einen kurzen Überblick zu den Bestimmungen des Innovationsausschreibungsverfahrens. Er definiert die teilnahmeberechtigten Anlagen und beschreibt das Gebotsverfahren vor der Bundesnetzagentur.

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Aufsatz

Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.

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Die BNetzA hat die Zahlen der Innovationsausschreibungsrunde 2020 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen beschränkt sich nicht auf einzelne Technologien. Es können auch Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.

Gebotstermin war der 1. September 2020.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Mai 2020 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2020 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

Es wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 90,456 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin von 167,77 Megawatt war deutlich unterzeichnet.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. bzw. 4. November 2019.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. April 2019 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2019 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1April 2019.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. November 2018 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2018 zur Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1November 2018.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 17. September 2018 die zweite gemeinsame Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeleitet. Teilnahmevoraussetzung für Windenergieanlagen an Land ist die Erteilung der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 11. Oktober 2018.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2018 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für Wind- und Solaranlagen mit einem Ausschreibungvolumen von 200 MW bekannt gegeben.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 39i, 39j

Der Autor geht auf die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergie an Land und PV-Anlagen ein, bei der ausschließlich PV-Anlagen bezuschlagt wurden. Zudem greift er die Diskussionen über die Sinnhaftigkeit technologieübergreifender Ausschreibungen auf. 

 

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Aufsatz

Der Autor die nähere Ausgestaltung der gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen. Dabei geht er insbesondere auf die Konkretisierungsmöglichkeiten durch die Verordnungsermächtigung des § 88c EEG 2017 ein und erläutert die vorgesehenen Eckpunkte.

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie die Entwürfe der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen (Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen – GemAV).

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 39i, 39j

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht (s. Anhang).

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Aufsatz

Die Autoren diskutieren, ob durch das Windenergie-auf-See-Gesetz das schutzwürdige Vertrauen der Investoren noch nicht realisierter Offshore-Windenergieprojekte verfassungswidrig missachtet wurde.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Gesetzespaket rund um das EEG 2017 und das Strommarktgesetz für die Sektorenkopplung ergeben. Sie legen dabei einen Schwerpunkt auf die neuen Regelungen zu zuschaltbaren Lasten im EnWG.

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Aufsatz

Der Aufsatz befasst sich mit den Neuregelungen des EEG 2017. Die Autoren geben zunächst einen kurzen Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und stellen dann die Ergänzung des Anlagenbegriffs in § 3 Nr. 1 EEG 2017 vor, die klarstellt, dass jedes Modul einer Solaranlage eine eigenständige Anlage ist.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die neuen Ausschreibungsregelungen für Solaranlagen nach dem EEG 2017. Der Autor stellt zunächst die verschiedenen Kategorien von Solaranlagen vor und geht insbesondere bei den Freiflächenanlagen auf die unterschiedlichen Flächenkategorien ein. Anschließend erläutert er die Dokumente, die vorgelegt werden müssen, um die Nutzung der Flächen für Solaranlagen, für die Gebote abgegeben werden, sicherzustellen.

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