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Suche in EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 1, Anlage 1

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Rechtsprechung– VIII ZR 134/18

Leitsätze: 

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Rechtsprechung– 13 U 145/17
Aktenzeichen: 13 U 145/17

Sachverhalt: Zu Frage, ob dem Anlagenbetreiber der Technologiebonus für den durch die dem BHKW nachgeschaltete Abgasturbine erzeugten Strom zusteht.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 2 U 129/17

Sachverhalt: Die Betreiberin einer Biogasanlage fordert vom Netzbetreiber die Zahlung des Formaldehydbonus i. S. d. § 27 Abs. 5 EEG 2009. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme war die Biogasanlage immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig. Die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage ergab sich jedoch nachträglich aufgrund einer Änderung der 4. BImschV.

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Rechtsprechung– 11 U 28/17
Aktenzeichen: 11 U 28/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob Anspruch auf Zahlung des sogenannten Technologie-Bonus auf Strom bestünde, der mittels Turbinen im Abgasstrang eines 2011 in Betrieb genommenen BHKWs erzeugt wird. 

Ergebnis: Bejaht. 

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Rechtsprechung– 8 U 51/17

Sachverhalt: Zur Frage, ob Anspruch auf Zahlung des sogenannten Technologie-Bonus auf Strom bestünde, der mittels Turbinen im Abgasstrang eines BHKWs erzeugt wird.

Ergebnis: Verneint.

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Rechtsprechung– 30 U 34/16

Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin und ein Anlagenbetreiber streiten sich um die Rückzahlung von zuviel gezahlter Einspeisevergütung aus den Jahren 2010, 2011 und 2012. Die Netzbetreiberin hatte zunächst aufgrund zu erwartender Einspeisemengen Abschlagszahlungen hinterlegt, da zunächst unklar war, wer der Anlagenbetreiber und damit Anspruchsinhaber war. Nach Klärung rief der Anlagenbetreiber die hinterlegte Summe schließlich ab.

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Rechtsprechung– 7 U 52/15

Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Boni bei Abschlagszahlungen unberücksichtigt lassen und dabei auf Grund rechtlicher Unsicherheit einen (prozentualen) Sicherheitsabzug vornehmen darf (hier: verneint. Denn Abschlagszahlungen seien sowohl auf die Grundvergütung als auch auf etwaige Boni zu leisten. Zudem rechtfertige das Kriterium der Angemessenheit aus § 16 Abs. 1 S.

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Aufsatz

Die Autorin stellt Ergebnisse der Clearingstelle EEG zu Fragen räumlich abgesetzter Satelliten-BHKW (Votum 2013/23) sowie zum Technologie-Bonus für Abgasturbinen (Votum 2013/76) vor.

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Rechtsprechung– VIII ZR 110/18

Sachverhalt: Fraglich war, ob eine Abgasturbine zur Nachverstromung einen Anspruch auf Technologie-Bonus begründet. Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage mit BHKW. Im Abgasstrang des BHKW-Motors befinden sich Turbinen, die die Abgase zur Nachverstromung in einem eigenen Generator zur Stromerzeugung nutzen. Nach dem Votum der Clearingstelle zog die Beklagte den Technologie-Bonus wieder ein und verweigerte fortan die Auszahlung.

Ergebnis: Verneint.

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Aufsatz

Die Autorinnen setzen sich in ihrem Beitrag mit den Voten der Clearingstelle EEG 2013/8, 2013/83 und 2013/87 auseinander und erläutern die Arbeitsergebnisse.

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Rechtsprechung– 2 U 61/12

Zum Anlagenbegriff gem. § 3 Nr. 1 EEG 2009 bei einer Biogasanlage mit einem Gas-Otto-Motor und einem Fermenter, die im Jahr 2004 errichtet und deren Gas-Otto-Motor anschließend um zwei Gasturbinen erweitert wurde, die ebenfalls an den bestehenden Fermenter angeschlossen und im Jahr 2009 durch eine Gasturbine ausgetauscht wurden: Es liege nur eine Anlage i.S.v.

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Votum 2013/87– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/87

Im vorliegenden Fall war zu klären, ob die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus aus Anlage 1 Nr. II.1.i EEG 2009 in entsprechender („analoger“) Anwendung des § 66 Abs. 1 oder § 27 Abs.

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Votum 2013/83– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/83

Im vorliegenden Votumsverfahren war zu klären, ob für den Strom aus den BHKW der Anspruchstellerin, die seit dem Jahr 2002/2003 mit Erdgas betrieben und unter dem EEG 2009 erstmals auf den Einsatz von Biomethan umgestellt wurden, ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung mit dem Technologiebonus nach dem

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Votum 2013/76– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/76

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs.

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Politisches Programm

Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung von Stromerz

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Votum 2012/12– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/12

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in einer Biomasseanlage aus Landschaftspflegeholz erzeugten Strom gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr.

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Aufsatz
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag dar, welche Regelungen des EEG 2012 gem. der Übergangsbestimmungen des § 66
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Empfehlung 2011/12– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

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Aufsatz
Der Autor resümiert in seinem Beitrag die im Januar 2011 in Nürnberg durchgeführte Jahrestagung des Fachverband Biogas. Dabei zeichnet er u.a. die Podiumsdiskussion mit Vertretern und Vertreterinnen der fünf Bundestagsfraktionen zur EEG-Novellierung nach.
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Aufsatz

Der Autor stellt dar, welche Vorteile sich für die Vergütung von Kläranlagen aufgrund der Änderungen des EEG 2009 gegenüber dem

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Aufsatz

Im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und TenneT TSO GmbH hat das Leipziger Institut für Energie GmbH die Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus regenerativen Kraftwerken für die Kalenderjahre 2011 bis 2015 erstellt.

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Votum 2010/17– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

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Aufsatz

Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.

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