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Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 26 - 50 von 310 gesamt (Seite 2 von 13).
Votum 2021/8-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2021/8-IV

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle u.a. zu beantworten, ob die Klärgasanlage der Anspruchstellerin, die in eine Kläranlage eingebunden ist, im Jahr 2008 gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 erneuert und neu in Betrieb genommen wurde - insbesondere, welche Einrichtungen zur Anlage i.S.d. EEG 2004 gehören und ob die Kostenschwelle für die Erneuerung überschritten wurde (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/62-IV – Clearingstelle EEG|KWKG

In diesem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung war zu klären, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 im Jahr 2008 erneuert und neu in Betrieb genommenen wurde (im Ergebnis bejaht). Weiterhin war zu klären, ob die Neuinbetriebnahme verwirkt war (im Ergebnis verneint), weil die Anlagenbetreiberin dem Netzbetreiber erstmals im Jahr 2018 die Umstände der Erneuerung mitgeteilt und die Neuinbetriebnahme geltend gemacht hat, ob Zahlungsansprüche der Anlagenbetreiberin verwirkt oder verjährt sind (lagen nicht vor) oder Rückforderungsansprüche des Netzbetreibers für bestimmte Zeiträume nicht mehr durchsetzbar sind (im Ergebnis verneint).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt und die von den Parteien benannten Interessengruppen hinzugezogen. Beide Interessengruppen haben zu den dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen eine Stellungnahme abgegeben.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2019/37 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/37

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin am Standort ihrer Bestandsanlage gemäß § 3 Nr. 1 und Nr. 5 EEG 2009 eine neue Anlage geschaffen und in Betrieb genommen hat (im Ergebnis bejaht) und für welchen Zeitraum die Vergütung anzupassen ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2019/8 – Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.

In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,

  • ob KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW in der Direktvermarktung bzw. in der Ausschreibung ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe des erzeugten KWK-Stroms haben,
  • ob ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG generell besteht sowie
  • in welchem Umfang ein Anspruch auf Zuschlagzahlung für den erzeugten Strom besteht.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Votum 2020/12-IV – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, um wie viele Anlagen mit welchen Inbetriebnahmedaten es sich bei den von der Anlagenbetreiberin betriebenen BHKW nach verschiedenen Ersetzungs- und Umstellungsmaßnahmen handelt, welche Förderungsansprüche  jeweils für die aus Deponiegas und Biogas erzeugten Stromanteile bestehen und ob eine Vergütungssanktion aufgrund von Meldeverstößen erfolgen muss.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/10-II – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/10-II

In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3c) aa) EEG 2017 handelt und mithin ein Förderanspruch nach dem EEG besteht (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

 

Votum 2020/38-V – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/38-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Zahlungsanspruch nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 EEG 2017 (Erhöhung des Leistungsvermögens um mindestens 10 %) hat (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2020/7-IX – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/7-IX

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. September 2020 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Anwendungsfragen des MsbG, Teil 4“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Mit der Empfehlung 2020/7 beantwortet die Clearingstelle die Verfahrensfragen drei und vier. Mit Beschluss vom 25. September 2020 wird das Empfehlungsverfahren zu den Verfahrensfragen eins und zwei abgetrennt und  im Empfehlungsverfahren 2020/53 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 5« fortgeführt.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Datei) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2019/18– Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/18

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 1. September 2020 die Empfehlung zum Thema „Negative Strompreise - Anlagenzusammenfassung bei Windenergie- und sonstigen Anlagen“ beschlossen. 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung:

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist ist am 23. September 2019 die Stellungnahme des Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) eingegangen.

Der BGH hat mit Urteil vom 14. Juli 2020 (Az.: XIII ZR 12/19) entschieden, dass Windenergieanlagen sich in unmittelbar räumlicher Nähe befinden gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 und § 24 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014, wenn diese "auf einem zusammenhängenden Areal errichtet worden sind, auf dem sich eine Mehrzahl von Windenergieanlagen befindet, die eine gemeinsame technische Infrastruktur, insbesondere ein gemeinsames Umspannwerk und einen gemeinsamen Verknüpfungspunkt mit dem Netz des Stromnetzbetreibers, nutzen (Windpark)" (vgl. Leitsatz, Rn. 29 d. BGH-Urteils). Diese Aussage sowie die Ausführungen des BGH in Rn. 28 weichen von Rn. 61 der Empfehlung ab.

Anders als die Empfehlung in Leitsatz 1 Satz 2 hat der BGH entschieden, dass auch Altanlagen (Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2015) bei der Anlagenzusammmenfassung zu berücksichtigen sind (Rn. 33 d. BGH-Urteils).

Votum 2020/15-IV – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/15-IV

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide BHKW bestand.

Die  unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/14-XI – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/14-XI

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Netzbetreiberin auf Zahlung der EEG-Umlage für den zur Eigenversorgung genutzten Strom aus den von der Anlagenbetreiberin zugebauten Solaranlagen infolge der Bestandsschutzregelung nach § 61e Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c EEG 2017 auf null reduziert ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/20-V – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2020/20-V

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin gemäß § 40 Abs. 2 und 3 i.V.m. §§ 19 Abs. 1, 23 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 einen Vergütungsanspruch in Höhe von 12,40 Cent/kWh für den zusätzlich infolge einer wasserrechtlich nicht zulassungspflichtigen Ertüchtigungsmaßnahme erzeugten Strom hat, soweit die zusätzliche Bemessungsleistung die Leistungsschwelle von 500 kW nicht überschreitet (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votum wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2020/5-VIII – Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Netzbetreiber berechtigt war, gegen die Anlagenbetreiberin Ansprüche auf Rückzahlung bzw. Nichtauszahlung von EEG-Vergütung gemäß § 100 Abs. 4 EEG 2014 in Verbindung mit der Systemstabilitätsverordnung („SysStabV”) wegen der nicht fristgerechten Übermittlung der Nachrüstungsbestätigung i.S.d. §§ 13 Abs. 4 i.V.m. 12 Satz 1 Nr. 3 SysStabV durchzusetzen (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/38 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/38

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „EEG-Umlage bei Speicher mit Netztrennung“ beschlossen. In dem Votum wurde die Frage behandelt, ob bei einem PV-Speicherkonzept bei dem die PV-Installation und der Speicher derart in die Hausanlage eingebunden sind, dass die Hausanlage komplett vom Netz getrennt wird, wenn hierfür ausreichend Energie vorhanden ist, eine Befreiung von der EEG-Umlage aufgrund einer Einordnung als Stromerzeugungsanlage ohne unmittelbaren oder mittelbaren Netzanschluss i.S.d. § 61a Nr. 2 EEG 2017 in Betracht kommt (im Ergebnis verneint).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt. Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu der Frage im Verfahren abgeben kann. Gemäß § 28 Abs. 6 Satz 4 Verfahrensordnung der Clearingstelle hat die Clearingstelle zudem die Bundesnetzagentur gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht und sind im Anhang zu finden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.  

Votum 2019/35 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/35

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/52 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/52

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob und wann Anlagenbetreiberinnen und -betreiber dem aufnehmenden Netzbetreiber mitteilen müssen, dass sie für den von ihnen erzeugten und eingespeisten Strom die Einspeisevergütung gemäß § 21 EEG 2017 geltend machen, sowie, ob diese Pflicht bereits vor der erstmaligen Veräußerung – also vor der erstmaligen Einspeisung des Stroms in das Netz – besteht und ob die unterbliebene bzw. verspätete Mitteilung die Sanktionsfolge des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EEG 2017 auslöst (im Ergebnis bejaht).

Zudem war zu klären, ob der Netzbetreiber in diesem Zusammenhang gegen ihm obliegende Informations- oder Hinweispflichten verstoßen hat (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/54 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/54
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 23

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Strom, der in einer Wasserkraftanlage erzeugt wird, mit der erhöhten Vergütung gemäß § 23 Abs. 5 EEG 2009 vergütet wird. Insbesondere war zu klären, ob hinsichtlich der Maßnahme zur Erhöhung des Mindestwasserabflusses aus dem Jahr 2010 die Voraussetzungen einer ökologischen Modernisierung vorliegen (im Ergebnis bejaht). 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/32 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/32

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anspruch der Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber auf die Flexibilitätsprämie für den in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom wegen Verstoßes gegen die Direktvermarktungspflicht für den Zeitraum des Verstoßes (im Ergebnis bejaht) oder für das restliche Kalenderjahr wegfällt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/48 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/48

Im vorliegenden Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, wie hoch die „installierte Leistung” i.S.v. § 101 Abs. 1 Satz 3 EEG 2017 der von der Anlagenbetreiberin betriebenen Biogasanlage ist, insbesondere ob die zum maßgeblichen Zeitpunkt gedrosselte Leistung heranzuziehen ist (im Ergebnis bejaht).

In dem Votumsverfahren hat die Clearingstelle die grundsätzliche Bedeutung festgestellt und die von den Parteien benannten Interessengruppen hinzugezogen. Beide Interessengruppen haben zu der dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfrage eine Stellungnahme abgegeben.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2018/25 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2018/25

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.

Votum 2019/27 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/27
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEG 2017 § 24

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 0,6 kWp, die im Mai 2017 in Betrieb genommen worden sind, mit den Solaranlagen eines Dritten mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 9,9 kWp, die im Juli 2016 in Betrieb genommen worden sind, gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 zusammenzufassen sind (im Ergebnis verneint).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Votum 2019/42 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/42
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 6

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Empfehlung 2018/33 – Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

  • welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und MsbG für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber eintreten, wenn nachweislich die Anforderungen an einen einwandfreien Messstellenbetrieb nach Maßgabe des MsbG nicht eingehalten werden,
  • insbesondere ob dies Auswirkungen auf die Zahlungsansprüche aus dem EEG oder dem KWKG hat und ob der (vorrangige) Netzanschluss, bzw. eine etwaige spätere Trennung der Anlage vom Netz davon betroffen ist.

Nicht behandelt werden in der Empfehlung die Rechtsfolgen für Vergütungsansprüche bzw. für Netzanschlussfragen, wenn dem Netzbetreiber nicht alle Erzeugungsanlagen bekannt sind (sogenannte wilde Einspeisungen) oder Anlagenbetreiberinnen und -betreiber auf ihre Vergütungsansprüche nach EEG bzw. KWKG verzichten wollen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Votum 2019/26 – Clearingstelle EEG|KWKG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/26

Die Clearingstelle hat ein Votum mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Einordnung des Fermenters für den KWK-Bonus" beschlossen. Insbesondere wurde die Frage behandelt, ob bei einer Anlage, die zudem keine Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr aufweist, auch die für den Fermenter genutzten Strom- und Wärmemengen für den KWK-Bonus angerechnet werden können (im Ergebnis verneint).

Leitsätze der Clearingstelle

  1. Die für die Fermenterheizung verwendete Wärme kann nicht positiv bei der Berechnung des nach dem EEG 2009 bonusfähigen KWK-Stroms i.S.v. § 3 Abs. 4 KWKG 2002 berücksichtigt werden. Denn der Fermenter gilt in diesem Regelungszusammenhang als Teil der KWK-Anlage, so dass die im Fermenter eingesetzte Wärme innerhalb der KWK-Anlage verwendet wird und es sich dabei nicht um Nutzwärme i.S.v. § 3 Abs. 6 KWKG 2002 handelt. Die im Fermenter eingesetzte Wärme ist auch bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr zur Ermittlung des nach dem EEG 2009 bonusfähigen KWK-Stroms abzuziehen.
  2. Der im Fermenter verbrauchte Strom kann nicht positiv bei der Berechnung des nach EEG 2009 förderfähigen KWK-Stroms nach § 3 Abs. 4 KWKG 2002 berücksichtigt werden. Denn dieser Strom ist in dem Regelungszusammenhang als Eigenverbrauch der KWK-Anlage zu werten und gehört damit nicht zur Netto-Stromerzeugung.

Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den grundsätzlichen Fragen im Verfahren abgeben kann. Die anonymisierten Stellungnahmen sind im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

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