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Votum 2020/15-IV - Nachweis für Emissionsminimierungsbonus

In dem Votumsverfahren zu Nachweisfragen beim Emissionsminimierungsbonus hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch auf Auszahlung des sog. Emissionsminimierungsbonus hatte, wenn nach der Erweiterung einer Biogasanlage zwei separate behördliche Bescheinigungen für jedes einzelne BHKW ausgestellt wurden, oder ob der Anspruch erst seit dem Vorliegen einer Gesamtbescheinigung für beide BHKW bestand.

Die  unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2020/15-IV

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2020/15-IV pdf 172 kB