Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 25. Januar 2021 die Empfehlung zum Thema „Kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG“ beschlossen.
In der Empfehlung wird insbesondere geklärt,
- ob KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von mehr als 100 kW in der Direktvermarktung bzw. in der Ausschreibung ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe des erzeugten KWK-Stroms haben,
- ob ein Recht auf kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe im KWKG generell besteht sowie
- in welchem Umfang ein Anspruch auf Zuschlagzahlung für den erzeugten Strom besteht.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.