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Votum 2019/35– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit dem Zweitmarkt für PV-Module und deren Nachbau für Ersatzzwecke im Schadensfall sowie bei schlechter Performance. Dabei diskutiert er die juristischen und technischen Randbedingungen für  das »repowering« defekter PV-Module.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Anlagenbetreibende, die eine gesamte Anlage oder einzelne Module ihrer Solar-Anlage ersetzen, unterliegen gewissen Meldepflichten gegenüber: 

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 51 Abs. 4

Der Autor untersucht in diesem Beitrag die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über die im Berichtsraum veröffentlichten Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 51 Abs. 4
Der Autor kommentiert in seinem Beitrag den Hinweis 2015/7 der Clearingstelle EEG vom 16. Juni 2015 zum Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG – Meldefragen und technischer Defekt.
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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch eines PV-Moduls stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten. Dies gilt, je nach Rechtslage, unter bestimmten Voraussetzungen. 

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die Vergütungsregelungen des EEG unterscheiden seit der am 1. April 2012 geltenden Fassung zwischen Solaranlagen 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Wird eine PV-Anlage am selben Standort durch (eine) andere PV-Anlage(n) ersetzt, verliert die ersetzte PV-Anlage ihren Anspruch auf die Einspeisvergütung nach dem EEG endgültig.

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