Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum 2019/54 zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage im EEG 2009 vor, in dem zu entscheiden war, ob für eine im Jahr 1990 reaktivierte Wasserkraftanlage der Anspruch auf eine erhöhte Vergütung besteht.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die PV-Installationen des Anlagenbetreibers auf einem oder auf mehreren Gebäuden i.S.v. § 11 Abs. 6 EEG 2004 angebracht worden sind.
Für die Auslegung des Gebäudebegriffs sind die Hinweise 2011/10 und 2017/46 der Clearingstelle heranzuziehen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom, der in den im Jahr 2007 in Betrieb genommenen Solarstrommodulen der in der [L...Straße...] belegenen PV-Installation erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird, nach den Vergütungssätzen für den Strom, der in den im Jahr 2006 am gleichen O
In dem vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wieviele Anlagen gem. § 11 Abs. 6 EEG 2004, §§ 66 Abs. 1
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie des Anlagenbetreibers, die sich auf drei aneinandergrenzenden Bauwerken befinden, gemäß § 11 Abs. 6 EEG 2004 als eine Anlage gelten (im Ergebnis verneint).
Zu der Frage, ob neue PV-Module, die im Jahre 2007 im Austausch gegen mangelhafte Module in Betrieb genommen wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: unter dem EEG 2004 bejaht. Jedes einzelne Modul sei eine „Anlage“ i.S.v.
Zu der Frage, ob
Leitsätze des Gerichts:
Der Beitrag zeichnet zunächst Änderungen vom EEG 2004 zum EEG 2009 bei der Definition des Anlagenbegriffs im technischen Sinne (nun § 3 Nr. 1 EEG 2009) sowie bei der vergütungsseitigen, fiktiven Zusammenfassung mehrerer Anlagen (nun § 19
Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht.
Die Clearingstelle EEG hat am 10. Juni 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzubau bei Fotovoltaikanlagen über den Jahreswechsel 2008/2009“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen (BR-Drs. 824/08) Um Altanlagen Bestandsschutz zu gewähren, sieht der Antrag vor, in § 66 Abs. 1 EEG 2009 auch § 19
Im Verfahren beantwortete die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber gegen die zuständige Netzbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass die im Jahr 2007 auf dem Garagendach installierte Fotovoltaikanlage nach den gleichen Sätzen vergütet wird wie seine im Jahr 2006 auf dem Hausdach installierte Anlage (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall verneint).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die auf dem Dach einer Halle belegene PV-Installation von drei verschiedenen Betreibern unter Geltung des EEG 2004 als drei einzelne Anlagen abgerechnet wird (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall, insbesondere die konkrete Hallenfunkt
Die Clearingstelle EEG hat am 11. Juni 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Sachmängelbedingter Austausch von Fotovoltaikmodulen – Inbetriebnahmezeitpunkt“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.