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Suche in Entfallen/Verringerung der EEG-Umlage

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Votum 2022/32-XI– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2022/32-XI

In dem Votum hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob eine Anlage, um ältere Bestandsanlage im Sinne des EEG zu sein, dauerhaft in Eigenversorgung betrieben worden sein muss (im Ergebnis verneint) oder ob es ausreicht, dass sie lediglich zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem 1. September 2011 in Eigenversorgung betrieben wurde (im Ergebnis bejaht).

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Aufsatz

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag das Votum mit grundsätzlicher Bedeutung 2020/4-IX vor, in dem geklärt wurde, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei dem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, auch wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

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Rechtsprechung– 5 K 2097/18.F
Aktenzeichen: 5 K 2097/18.F

Leitsatz des Gerichts:

Für die „Übertragung sämtlicher Wirtschaftsgüter" im Sinne von § 5 Nr. 32 EEG 2014 nach einer Insolvenz ist entscheidend, dass dem antragstellenden Unternehmen die Wirtschaftsgüter der Schuldnerin dergestalt zur Verfügung stehen, wie sie der Schuldnerin zur Verfügung standen (Bestätigung und Fortführung Urteil vom 18. Oktober 2018 - 5 K 2992/16.F -).

 

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Studie

Der Abschlussbericht „Effiziente Ausgestaltung der Integration erneuerbarer Energien durch Sektorkopplung“ der Consentec GmbH, des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung ISI und der Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, im Auftrag des Umweltbundesamtes, beschäftigt sich mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für eine umfassende Integration von Strom aus Erneuerbaren Energien als wichtigste CO2-freie Energiequelle in das Energiesystem durch Sektorkoppl

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Votum 2020/19-VII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei der von der KWK-Anlage in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge um die Nettostromerzeugung gemäß § 3 Abs. 5 KWKG 2012 bzw.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der Regelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)  ein Hinweisblatt erstellt. Hintergrund ist die nach dem Grundsatz des § 62b Absatz 1 i. V. m.

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Votum 2020/4-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

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Studie

Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht das Hintergrundpapier: "Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht - Optionen für die Verwendung der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und deren Rechtsfolgen".

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 18. November 2019 im Tagungszentrum Aquino in Berlin stattgefunden hat.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EEG 2017 §§ 60, 60a

Die Autoren behandeln in ihrem Aufsatz die EEG-Umlage hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Transparenz und Forderungen nach einer Senkung bzw. Abschaffung. Sie erläutern anhand des Gesetzes welche Positionen in die Berechnung der EEG-Umlage einfließen und kritisieren dabei die Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber bezüglich derer zusammenfassenden Darstellung.

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Aufsatz

Die Autoren stellen die Möglichkeiten der Stromkennzeichnung in Deutschlang vor, gehen darauf ein, wie sie erfolgt und welche Voraussetzungen gelten. Insbesondere wird die Einführung von Regionalnachweisen diskutiert, die eine höhere Akzeptanz der Energiewende vor Ort schaffen sollen. Die Autoren stellen die Behauptung auf, dass das heutige Stromkennzeichnungssystem intransparent und kompliziert sei und verändert werden müsse, um eine bessere Verbraucherverständnis zu erreichen.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I 2019 S. 1719), das am 25. November 2019 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurde das EEG 2017 zum neunten und das KWKG 2016 zum achten Mal geändert.

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Aufsatz

Im Beitrag stellt der Autor die Möglichkeiten des Weiterbetriebs von Fotovoltaikanlagen vor, die demnächst aus der EEG-Förderung fallen. Er geht auf eine mögliche Umstellung auf Eigenversorgung ein, wobei u.U. jedoch hohe Kosten durch zusätzlichen Messaufwand entstehen könnten. Weiterhin betrachtet er auch Vermarktungsmöglichkeiten von Post-EEG-Anlagen.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Artikel auf die Entwicklung des Rechtsrahmens der Eigenversorgung ein. Seinen Fokus legt er auf den Einfluss der Bundesnetzagentur mit ihrem Leitfaden zur Eigenversorgung vom 11. Juli 2016.

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Aufsatz

Die Autorin erläutert die Rechtslage hinsichtlich der Verringerung der EEG-Umlage im Falle der Eigenversorgung. Hierbei geht sie insbesondere auf die Voraussetzungen der Eigenversorgung nach dem EEG ein, wie z. B.

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Aufsatz

Die Autoren geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 33. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG, das am 23. Mai 2019 in Berlin-Dahlem stattgefunden hat.

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Schiedsspruch 2019/33– Clearingstelle EEG|KWKG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2019/33

In dem schiedsrichterlichen Verfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob sich die EEG-Umlage für den in der Turbine der Schiedsklägerin erzeugten und von der Schiedsklägerin selbst verbrauchten Strom auf null gemäß § 61f EEG 2017 bzw. § 61d EEG 2017 a.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über wichtigte rechtliche Änderungen für den Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2018. Hierbei gehen sie insbesondere auf die im Energiesammelgesetz festgelegten Neuerungen zu Sonder- und Innovationsausschreibungen, zum EEG-Umlage-Privileg bei KWK-Eigenversorgung und zum Thema Messen und Schätzen ein.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Rechtslage seit dem EEG 2023:

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein. 

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Rechtsprechung– C-405/16 P
Aktenzeichen: C-405/16 P

Sachverhalt: Zur Frage, ob es sich bei der EEG-Umlage bzw. den Förder- und Auslgleichsregelungen des EEG 2012 um staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV handele.

Ergebnis: Verneint. Vorinstanzliches Urteil aufgehoben.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Nur Speicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammende Energie aufnehmen und in elektrische Energie rückumwandeln (Ausschließlichkeitskriterium), gelten als EEG-Anlagen (s. Empfehlung 2016/12 der Clearingstelle, Leitsatz Nr. 1, Abschnitt 3.1.2).

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in diesem Artikel hinsichtlich der EEG-Umlageprivilegierung bei Eigenverbrauch mit dem Begriff der „älteren Bestandsanlagen“ in den Fassungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG), mit besonderem Augenmerk auf die Problematik eines Standortwechsels und der Erschließung neuer Verbrauchseinrichtungen.

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