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Suche in EEG 2014 §§ 100 bis 104

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Rechtsprechung– 3 S 2094/13
Aktenzeichen: 3 S 2094/13

Leitsätze:

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Aufsatz

Die Autoren nehmen die Änderungen des EEG 2014 zum Anlass, sich mit den Rahmenbedingungen für die nun grundsätzlich verpflichtende Direktvermarktung zu beschäftigen. Hierbei erörtern sie insbesondere die Frage, ob der Anlagenbetreiber die Direktvermarktung weiterhin vollständig selbst übernehmen kann, oder ob nunmehr die Einbeziehung eines Dritten als Systemverantwortlichem nötig wird. Dieser Sachverhalt wird gerade im Kontext einer regionalen Direktvermarktung näher beleuchtet.

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den »Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes« der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 21.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf wettbewerbliche Ausschreibungen zur Förderung von EE-Anlagen ein, die derzeit getestet werden und nach Anpassungen in das »EEG 3.0« aufgenommen werden sollen.

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Aufsatz

Im Beitrag werden zunächst zwei Empfehlungsverfahren vorgestellt, welche im Berichtszeitraum eingeleitet wurden: das Verfahren 2014/27 zum Thema »Zulassung der Anlage nach Bundesrecht« sowie das Verfahren 2014/31 zu »Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei erneuerbare Energien Anlagen«.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.

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Studie

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in der vorliegenden Würzburger Studie, welche allgemeinen planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundlagen als Anknüpfungspunkte für Präqualifikationsmerkmale bei Ausschreibungen für Windenergie an Land dienen könnten und unterstützt so die Erstellung der »Marktanalyse Windenergie an Land«. In der Studie wird das vorläufige Ergebnis des Analyseprozesses zum Gesamtplanungsrecht, der Raumordnungs- und Bauleitplanung sowie zum Genehmigungsrecht, dargestellt.

Wesentliche Ergebnisse der Studie sind:

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Aufsatz

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die aus seiner Sicht bei der Novellierung des EEG 2014 vorherrschende Situation, die seiner Meinung nach einen schrittweisen Abbau der Förderung der Erneuerbaren Energien erforderlich macht. Hierbei geht er auf die Neuerungen ein, die das EEG 2014 in den Bereichen der Vergütung, der Ausbauziele und der besonderen Ausgleichsregelung mit sich bringt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn der Vertrag keine Klausel enthält, der eine Anpassung an die gültige Rechtslage erlaubt. Dies galt bislang unter der Rechtslage des EEG 2014.

§ 19 Absatz 2 EEG 2014 regelt, wann Abschläge zu zahlen sind. Netzbetreiber haben angemessene Abschläge jeweils zum 15. Kalendertag für die im Vormonat eingespeiste Strommenge zu zahlen.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 19. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff und zur Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 20. November 2014 in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin stattfand.

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Aufsatz

Der Autor gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Inbetriebnahmebegriffs in den verschiedenen Fassungen des EEG und die sich daraus ergebenden Probleme.

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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 beträgt:

6,170 ct/kWh

    

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Rechtsprechung– 2 U 4/14

Zu der Frage, ob sich der Vergütungsanspruch eines PV-Anlagenbetreibers auf null verringert, solange er seiner Pflicht zur Vorhaltung einer technischen Vorrichtung nicht nachkommt (hier: bejaht.

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Votum 2014/30– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/30

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus Modulen, welche die derzeit installierten Module in Zukunft ersetzen sollen, zu den im Jahr 2007 gültigen Mindestvergütungssätzen vergütet wird und bejahendenfalls, bis zu welcher installierten Leistung der Anspruch besteht (im Ergebnis bejaht).

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Studie

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit dem EEG 2014 und betrachtet das Gesetz im Kontext der weiteren Rechtsentwicklung. Er erörtert zunächst die Ausgangslage und erläutert sodann, weshalb er die Notwendigkeit einer Reform des EEG sieht.

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Aufsatz

Der Beitrag zeigt, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen vor dem Hintergrund der Novelle 2014 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Bestandsanlagen des EEG 2012 behandelt werden. Für Bestandsanlagen gelten je nach Themenbereich entweder Neuvorschriften des EEG 2014 oder Vorschriften früherer EEG-Fassungen.

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Aufsatz

Der Autor erläutert die Neuregelungen des EEG 2014 zur Höchstbemessungsleistung bei Biogasanlagen. Dabei geht er zunächst darauf ein, wie sich die Höchstbemessungsleistung definiert und woran sie anknüpft beziehungsweise an welcher Anlagenkomponente sie festgemacht ist. Zuletzt thematisiert er, was im Falle von Änderungen an der Anlage oder dem Austausch beziehungsweise Versetzen von Blockheizkraftwerden mit der Höchstbemessungsleistung passiert.

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Aufsatz

Die Autoren befassen sich mit dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen EEG 2014 und dessen Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen. Sie stellen zunächst die allgemeine Struktur der Übergangsbestimmungen für neuere und ältere Bestandsanlagen sowie spezielle Übergangsvorschriften vor und gehen anschließend auf die einzelnen Übergangsbestimmungen ein und erläutern diese ausführlich.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014, das am 23. September 2014 im Hotel und Tagungszentrum Aquino in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Die Autoren besprechen die novellierten Vorschriften zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG 2014. Sie gehen dabei auf die Voraussetzungen und den Umfang der Begrenzung nach § 64 EEG 2014 insbesondere auch für neu gegründete Unternehmen und selbstständige Unternehmensteile ein.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja, sofern man ein diesbezügliches Vertragsangebot des Netzbetreibers angenommen hat (evtl. ist auch ein mündlicher oder konkludenter Vertragsschluss möglich) und der dadurch geschlossene Vertrag wirksam ist.

PV-Anlagen sind mit bestimmten Einrichtungen zum ferngesteuerten Abregelung der Einspeiseleistung auszustatten bzw. nachzurüsten (vgl. »Welche technischen Vorgaben gemäß § 9 EEG sind für PV-Anlagen  zu beachten?«).

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