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Die EEG-Umlage für das Jahr 2017 beträgt:

6,880 ct/kWh

 

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Rechtsprechung– 9 U 156/15

Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Energiedienstleistungsunternehmen und ein Bilanzkreisverantwortlicher gegenüber einem Übertragungsnetzbetreiber zur Leistung von Abschlagszahlungen auf die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet werden können. 

Ergebnis: Teilweise bejaht.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2016 beträgt:

6,354 ct/kWh

 

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 beträgt:

6,170 ct/kWh

    

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Aufsatz

Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Umstellung der Stromerzeugung auf erneuerbare Energien, der sog. Stromwende, und zeigt ihre Entwicklung sowie bestehende Probleme auf. Hierbei schildert er u.a. die aus seiner Sicht bestehenden Nachteile der Ausgleichsmechanismusverordnung, den Anstieg der Strompreise aufgrund der Entlastung der stromintensiven Industrie und die Zusammensetzung des Strompreises im Jahr 2013.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2014 beträgt:

6,240 ct/kWh

 

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2013 beträgt:

5,277 ct/kWh

    

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Aufsatz

Der Autor erläutert das Einspeisemanagement und seine Auswirkungen auf die Börsenvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien. 

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit der Abtretbarkeit des gesetzlichen Ausgleichsanspruchs des Übertragungsnetzbetriebers (ÜNB) auf Zahlung der EEG-Umlage. Dazu wird zunächst auf die fünf Stufen des Ausgleichsmechanismus eingegangen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV

Der Beitrag beschäftigt sich mit der EEG-Mittelfristprognose bis 2016, die die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemäß § 3 AusglMechAV   am 15. November 2011 veröffentlicht haben.

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Gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, bis zum 15.
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Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung) verpflichtet, bis zum 15.
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Die EEG-Umlage für das Jahr 2012 beträgt:

3,592 ct/kWh

    

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Aufsatz
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die zur Ermittlung der EEG-Umlage verwendete Systematik sowie dabei bestehende Prognose-Unsicherheiten dar.
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Aufsatz
Die Autoren diskutieren in ihrem Beitrag die angesichts der vermehrt auf dem Spotmarkt der Strombörse aufgetretenen negativen Strompreise von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Verordnung zur Ausführung der AusglMechV (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV) eingeführte Ausnahmeregelung, die Übertragungsnetzbetreibern unter bestimmten Voraussetzu
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Aufsatz

Der Beitrag stellt die infolge der Mitte Oktober präsentierten EEG-Umlage für 2011 ausgelösten Debatten um die Kosten der Erneuerbaren Energien und daran anknüpfende Forderungen insbesondere hinsichtlich der Solarstromförderung dar.

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2011 beträgt:

3,530 ct/kWh

    

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Die EEG-Umlage für das Jahr 2010 beträgt:

2,047 ct/kWh

    

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Aufsatz

Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die wirtschaftliche und rechtliche Integration Erneuerbarer Energien durch die Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV) und stellt hierzu den Netzausbau, die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage sowie den Preisbildungsmechanismus in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV, AusglMechV

Der Autor analysiert in seinem Beitrag die Frage, wie die einzelnen Marktteilnehmer auf der Ebene der Erzeugung, der Übertragung sowie des Vertriebs von den seit 1. September 2008 im Spotmarkt der European Energy Exchange (EEX) zugelassenen negativen Strompreisen finanziell betroffen sind.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV, AusglMechV

Die Autoren stellen zunächst im Einzelnen die am 27. Januar 2010 in Kraft getretene Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vor und evaluieren diese vor dem Hintergrund der als notwendig erachteten Integration der Erneuerbaren Energien in den Energiemarkt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: AusglMechAV, AusglMechV
Seit dem 1.1.2010 sind die Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) sowie der Verordnung zur Ausführung der AusglMechV (AusglMechAV) in Verbindung mit
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