Der Autor gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Inbetriebnahmebegriffs in den verschiedenen Fassungen des EEG und die sich daraus ergebenden Probleme. Schwerpunkte legt er hierbei auf die Tatbestandsmerkmale der Inbetriebnahme - technische Betriebsbereitschaft, Inbetriebsetzung, Erneuerung, Austausch von Anlagenteilen sowie mehrere Inbetriebnahmezeiptunkte im EEG 2009 - und die Empfehlung 2012/19 der Clearingstelle bzgl. des Anlagen- und Inbetriebnahmebegriffs.
Bemerkungen
Der Autor bespricht die Empfehlung 2012/19 der Clearingstelle.