Sachverhalt: Zu der Frage, ob ein Vergütungsanspruch für aus Biomasse erzeugten Strom besteht, wenn sich im Tank der Anlage ein Gemisch aus nach BioSt-NachV zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat befindet.
Ergebnis: Bejaht.
Bemerkung: Das OLG Düsseldorf hat mit diesem Urteil ihr vorheriges Urteil aufgrund der Entscheidung des BGH angepasst. Es dient zur Ergänzung des Revisionsurteils hinsichtlich der Höhe der Zahlungsansprüche.