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Der Beitrag beschreibt, warum im Rahmen der Umsetzung der nach der Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) erforderlichen Zertifizierung flüssiger Biomasse insbesondere die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen und sowie die Gründung und Akkreditierung von Zertifizierungssystemen mehr Zeit als erwartet in Anspruch nehmen dürfte. Laut Beitrag hätten daher einige Akteuere vorgeschlagen, die ab 1. Juli 2010 als verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung bis Dezember 2010 in einem sanktionsfreien Probebetrieb durchzuführen.
Datum
Autor(en)
Armin Lesser
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 3/2010, 78-79