Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG. In diesem Beitrag geht es dabei um die sich aus dem EAG EE ergebenden Änderungen für das EEG 2009 und das EEWärmeG. Bezüglich der Änderungen im EEG wird auf Neuregelungen zu Herkunfsnachweisen, zu Informationspflichten der Netzbetreiber, zu Kürzungen der Solarförderung und zum Grünstromprivileg eingegangen. Bezogen auf die Änderungen im EEWärmeG werden die erhöhten Anforderungen an öffentliche Gebäude und die Einbeziehung von Kälte in den Anwendungsbereich des EEWärmeG dargelegt.