Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
- 14. September 2020: Das BMWi hat einen Referentenentwurf (RefE) zum EEG 2021 veröffentlicht und die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet (s. Anhang).
- 17. September 2020: Ende der Stellungnahmefrist zum RefE zum EEG 2021. Die Clearingstelle hat ihre Stellungnahme am 17. September 2020 beim BMWi eingereicht (s. Anhang). Weitere Stellungnahmen zum RefE sind auf den Internetseiten des BMWi abrufbar,
- 23. September 2020: Das Bundeskabinett verabschiedet die eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die sogenannte EEG-Novelle 2021.
- 25. September 2020: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird dem Bundesrat zugeleitet.
- 28. Oktober 2020: Die Bundesratsausschüsse gaben ihre Empfehlungen an den Bundesrat um entsprechend Stellung zu nehmen.
- 29. Oktober 2020: Die Bundesratsausschüsse gaben eine weitere Empfehlung an den Bundesrat.
- 30. Oktober 2020: Beratung im Bundestag.
- 6. November 2020: Befassung des Bundesrats mit dem Entwurf.
- 18. November 2020: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zum Entwurf.
- 15. Dezember 2020: Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs.19/25302).
- 16. Dezember 2020: Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 19/25326).
- 17. Dezember 2020: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 763/20).
- 18. Dezember 2020: Gesetzentwurf passiert Bundesrat.
- 28. Dezember 2020: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
- 1. Januar 2021: Inkrafttreten.
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Bemerkungen
In der Drucksache19/25326 befindet sich der Entschließungsantrag zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) der Fraktionen CDU/CSU und SPD.