Mit dem Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen im Wärmesektor reduziert werden. Neben einigen Vorgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudeenergiebereich, soll dieses Ziel vor allem durch die Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei möglichst jedem Heizungswechsel in neuen und in bestehenden Gebäuden erreicht werden.
Der Leitfaden „Kraft-Wärme-Kopplung in der Wohnungswirtschaft“ des Kompetenzzentrum Kraft-Wärme-Kopplung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH soll aufzeigen, wie Kraft-Wärme-Kopplung sinnvoll in der Wohnungswirtschaft eingesetzt werden kann.
Der Leitfaden beinhaltet u.a.:
Die Autoren untersuchen in ihrem Beitrag, welchen regulierungs- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen und weiteren Vorschriften grüner Wasserstoff unterliegt.
Klimaschonende Energieversorgung in Wohnungen und Quartieren – Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingung der Energieversorgung von Wohnungen und Quartieren. Hierbei gehen sie auf die Bedeutung der dezentralen Versorgung für den Klimaschutz ein und widmen sich dem Mieterstrom-Gesetz sowie weiteren relevanten Gesetzen für die Quartiersversorgung. Abschließend erwägen sie im Ausblick die Nutzung von erneuerbaren Gasen sowie eine Neuregelung der energetischen Gebäudesanierung.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Der Autor gibt einen Überblick über die Besonderheiten im Fernwärmerecht. Dabei hebt er hervor, dass sich, entgegen einiger Urteile, die Gesetzgebung des übrigen Energiesektors, wie das EnWG oder EEG, nicht auf Fernwärme übertragen lassen. Hierzu geht er auf elf konkrete Unterschiede der Fernwärme zu anderen Energieträgern ein.
Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragte und durch das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität e.V. (IKEM) durchgeführte Studie beschäftigt sich mit der rechtlichen Weiterentwicklung des Wärmesektors unter besonderer Berücksichtigung von Power to Heat.
Die Autoren zeigen die Rechtsfragen auf, die sich bei der Fernwärmeversorgung ergeben. Dabei gehen sie sowohl auf die öffentlich-rechtliche Zulassung von Fernwärmeleitungen, auf die wegenutzungsrechtliche Situation als auch auf die Möglichkeiten der kommunalen Beteiligung ein. Sie stellen die Rechtsstellung des Betreibers des Fernwärmenetzes als Energieversorgungsunternehmen (EVU) dar und ordnen Wärmenetze in den Kontext der Energiewende ein.
Die Autorin gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Energierecht im Kontext mit der Realisierung von klimagerechten Stadtquartieren. Dabei geht sie auf klimagerechtes Bauen, klimagerechte Wärme- und Stromversorgung als auch auf die klimagerechte Stadtplanung ein und diskutiert im Besonderen das Mieterstromgesetz.
Große Anfrage der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/10366, s. Anhang) an die Bundesregierung zur Energiewende und deren Kosten für Verbraucher und Unternehmen.
Der Autor beschäftigt sich mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 1. Mai 2011 zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/28/EG.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Die Autorin stellt u.a. wichtige Änderungen des neuen EEWärmeG 2011 vor, z.B. in Bezug auf die Festlegungen zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien im Baubereich sowie auf die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Sanierung und Neubau öffentlicher bzw. beim Neubau privater Gebäude.
Der Autor gibt einen Überblick über das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien und die wichtigsten Änderungen, die sich daraus für das EEG und das EEWärmeG ergeben.
In diesem Beitrag wird dem Wachstum des Energierechtsbereichs Rechnung getragen. Die Autoren geben einen Überblick über das Energierecht mit seinem europarechtlichen Rahmen, dem EEG, dem EEWärmeG und dem allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.
Der Autor beschreibt und bewertet aktuelle Herausforderungen des Biomethanmarkts und schlägt mögliche Lösungsansätze vor.
Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen, welches auf Basis der politischen Ziele der Bundesregierung eine langfristige Strategie für eine künftige umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland festlegen soll. Das Energiekonzept trifft in neun Punkten,
Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag den Stand der Erreichung des in der EU-Richtlinie 2009/28/EG definierten Ziels, demzufolge Deutschland verpflichtet ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des Bruttoendenergiebedarfs mit Erneuerbaren Energien zu decken.
Im Anhang finden Sie die Materialien und Entwürfe des Gesetzgebungsverfahrens zum „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“.