Direkt zum Inhalt

Abgeschlossene Verfahren

Unsere abgeschlossenen Verfahren veröffentlichen wir wie folgt:

Verfahrensart Veröffentlichung
Einigungen nie - aus Vertraulichkeitsgründen
Schiedssprüche nur in anonymisierter Form, wenn Beteiligte zustimmen
Voten in anonymisierter Form
Stellungnahmen bei Eignung in anonymisierter Form
Hinweise uneingeschränkt
Empfehlungen uneingeschränkt

Eine Übersicht unserer Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2018 finden Sie in unserer Broschüre Verfahrensergebnisse unter Publikationen.

Auf Wunsch senden wir Ihnen die Broschüre Verfahrensergebnisse auch gerne in gedruckter Form zu. Bitte senden Sie uns dazu eine kurze E-Mail mit dem Betreff "Broschüre Verfahrensergebnisse" unter Angabe Ihrer Anschrift an: post[at]clearingstelle-eeg-kwkg.de

Angezeigt werden Ergebnisse 101 - 125 von 152 gesamt (Seite 5 von 7).
Hinweis 2013/13
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/13

Die Clearingstelle EEG hat am 18. August 2014 den Hinweis zu dem Thema „Leistung i.S.d. § 6 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der registrierten öffentlichen Stellen sowie der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2013/1 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“  beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungbeschluss vom 18. Februar 2014, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2012/19 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/19

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juli 2014 das Empfehlungsverfahren zum Thema „Austausch und Versetzen von Anlagen und Anlagenteilen (außer PV und Wasserkraft) im EEG 2009 und EEG 2012“ abgeschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss nebst den Erläuterungen zur Konsultation sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente:

Schiedsspruch 2014/4 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/4

Im vorliegenden schiedsrichterlichen Verfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Partei zu 1 gegen die Partei zu 2 einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (KWK-Bonus) aus § 27 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Anlage 3 EEG 2009 auch dann hat, wenn eine der Einrichtungen zur Erfassung der Nutzwärme nicht geeicht oder nicht eichfähig ist (im Ergebnis bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Schiedsspruchs wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

Hinweis 2013/19 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/19

Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss vom 29. August 2013, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2013/16 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/16

Die Clearingstelle EEG hat am 21. Mai 2013 den Hinweis zu dem Thema „Ersetzen von PV-Anlagen gem. EEG 2012 (I) - Gebrauchtmodule“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss vom 18. März 2013, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Hinweis 2013/7 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/7

Die Clearingstelle EEG hat am 27. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente. Nach Ablauf der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Stellungnahmefrist am 26. Februar 2013 hat der bei der Clearingstelle EEG akkreditierte ERT e.V. Verband unbhängiger Experten für Erneuerbare Energien, Recht und Technik eine PDF-Icon Stellungnahme abgegeben.

 

Hinweis 2012/24 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/24

Die Clearingstelle EEG hat am 22. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „Anwendungsfragen des § 23 Abs. 2 EEG 2012“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkung

Die Clearingstelle EEG weist daraufhin, dass infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2013 (Az: VIII ZR 262/12), wonach eine Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 „die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen“ ist (Leitsatz 1), nicht mehr - wie noch in Randnummer 13 des Hinweises 2012/24 - davon ausgegangen werden kann, dass mehrere Maschinensätze (Turbine und Generator) einer Wasserkraftinstallation, die gemeinsam erforderliche Komponenten - beispielsweise eine Staumauer - nutzen, mehrere Anlagen i.S.d. § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind.

Zum Anlagenbegriff bei Wasserkraftanlagen s. nunmehr den Hinweis der Clearingstelle EEG vom 10. November 2016 - 2016/19, Randnummer 24.

 

Hinweis 2012/30 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/30

Die Clearingstelle EEG hat am 21. März 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Stellungnahme 2013/1/Stn – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/1/Stn

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob die frühere Nutzung einer Fläche zur Intensivtierhaltung eine wirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc) EEG 2012 darstellen kann.

Leitsatz der Cleringstelle EEG:

§ 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc)  EEG 2012 ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass die frühere Nutzung einer Fläche zur Intensivtierhaltung nicht gleichzeitig eine wirtschaftliche Nutzung im rechtlichen Sinne darstellen kann. Die Nutzung einer Fläche zum Zwecke einer Intensivtierhaltung ist nicht als „landwirtschaftliche Nutzung“ vom Anwendungsbereich des § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) cc)  EEG 2012 ausgenommen, sondern kann als „wirtschaftliche Nutzung“ - bei Vorliegen der weiteren flächenbezogenen Voraussetzungen, insbesondere einer schwerwiegenden ökologischen Belastung gemäß der Empfehlung 2010/2 der Clearingstelle EEG vom 1. Juli 2010 - das Vorliegen einer Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung im Sinne der Regelung begründen.
 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version der Stellungnahme wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

 

Hinweis 2012/21 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Versetzen von PV-Anlagen“ abgeschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Hinweis 2011/23 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/23

Die Clearingstelle EEG hat am 20. Dezember 2012 einen Hinweis zu dem Thema „Grundstücksbegriff mit bereits bestehendem Netzanschluss gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahresordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbände und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2012/7 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/7

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben. Zu Anwendungsfragen, die sich für EEG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle EEG am 30. September das Empfehlungsverfahren 2016/26 eingeleitet. Bereits am 20. Juli 2016 haben Verbände und die Clearingstelle EEG Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkraftreten des MsbG beschlossen.

Die Clearingstelle EEG hat am 18. Dezember 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung nach § 7 Abs. 1 EEG 2012“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, das Protokoll der öffentlichen Anhörung sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Die zu diesem Verfahren gehörenden Dokumente finden Sie als PDF-Dateien im Anhang

Bemerkungen: Zur Messberechtigung (Messhoheit) der AnlagenbetreiberInnen vor Inkrafttreten des MsbG ebenso: BGH, Urteil v. 26.02.2013 - EnVR 10/12.

Hinweis 2012/10 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/10

Die Clearingstelle EEG hat am 10. September 2012 den Hinweis zu dem Thema „Anforderungen an qualifizierte Netzanschlussbegehren i.S.d. § 66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2012/6
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/6

Die Clearingstelle EEG hat am 21. Juni 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen, der Ergänzungsbeschluss, die weiteren Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Die Empfehlung 2012/6 vom 21. Juni 2012 beantwortet noch nicht die Frage des Ergänzungsbeschlusses vom 4. Mai 2012. Dies erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einem künftigen Hinweisverfahren.

Nach Ablauf der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Stellungnahmefrist am 30. März 2012 haben jeweils das registrierte Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein eine  PDF-Icon Stellungnahme – 247,0 kB und der akkreditierte Deutsche Bauernverband e.V. eine  PDF-Icon Stellungnahme – 67,3 kB abgegeben.

Zu dem Zahlungszeitpunkt von Abschlägen, die gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2012 an Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern von Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2012 zu zahlen sind, hat am 19. November 2014 der Bundesgerichtshof in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen VIII ZR 79/14 entschieden.

Eine Antwort auf die Frage, ob die neue Rechtslage, hier § 19 Abs. 2 EEG 2014, auch auf Bestandsanlagen anzuwenden ist, haben wir in unserem Beitrag und auf die Frage, ob Verträge einseitig geändert werden können, haben wir in unserem Beitrag gegeben.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Hinweis 2012/11 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2012/11

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ beschlossen.

Gemäß § 25b Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) haben die in Teil C des Anhangs der Verfahrensordnung aufgeführten Verbände sowie die nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Interessengruppen und öffentlichen Stellen in Teil A des Anhangs zur Verfahrensordnung bis zum 21. Mai 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf erhalten.

Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Die in dem Hinweisverfahren behandelten Fragen lauten wie folgt:

  1. Müssen Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen, die den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß Anlage 2 EEG 2009 („NawaRo-Bonus“) erhalten und deren Anlagen
    • nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 errichtet und nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind,
    • nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig waren und
    • im Sinne von Nr. 1.15 Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der ab dem 1. Juni 2012 geltenden Fassung eine Produktionskapazität von 1,2 Millionen Normkubikmetern Rohgas je Jahr oder mehr aufweisen,
    gemäß Anlage 2 Nr. I.4 EEG 2009 bei der Erzeugung des Biogases das Gärrestlager gasdicht abdecken und zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen für einen Störfall oder für eine Überproduktion verwenden, um weiterhin den Anspruch auf den NawaRo-Bonus zu haben?
  2. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4 a EEG 2009?

 

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2011/2 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen. Dem Teilungsbeschluss und den beiden Teilverfahren voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Während des laufenden Empfehlungsverfahrens 2011/2/2 hat der nach Ablauf der Stellungnahmefrist akkreditierte BHKW-Forum e. V. eine  PDF-Icon Stellungnahme – 150,0 kB abgegeben.

Hinweis 2011/8 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/8

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 den Hinweis zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Die in dem Hinweisverfahren behandelten Fragen lauten wie folgt:

„Unter welchen Voraussetzungen sind Solarstromanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012?

Insbesondere:

  1. Was sind „Autobahnen“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012?
  2. Was sind „Schienenwege“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012?
  3. Wo liegt der „äußere Rand der befestigten Fahrbahn“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012?
  4. Unter welchen Voraussetzungen sind stillgelegte Verkehrswege „Autobahnen“ oder „Schienenwege“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012?
  5. Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich, wenn der Verlauf des Verkehrsweges geändert wird?“

 

Gemäß § 25b Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) haben die in Teil C des Anhangs der Verfahrensordnung aufgeführten Verbände sowie die nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Interessengruppen und öffentlichen Stellen in Teil A des Anhangs zur Verfahrensordnung bis zum 30. Januar 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf erhalten.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2011/21 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/21

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis zum Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2011/10 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/10

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Dezember 2011 den Hinweis zum Thema „Gebäude“ und „Lärmschutzwand“ i.S.d. § 33 Absatz 1 und 3 EEG 2009/EEG 2012 beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2011/12 – Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.


Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2008/18 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2008/18

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Trinkwasserturbinen und Turbinen im Kühlwasserrücklauf von Kraftwerken“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden sowie der Änderungsbeschluss.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Empfehlung 2011/1 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/1

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

  

Bemerkungen: Zu § 5 Abs. 1 wie Clearingstelle EEG: BGH, Urt. v. 10.10.2012 - VIII ZR 362/11. Anderer Ansicht zu § 5 Abs. 1: LG Arnsberg, Urt. v. 06.05.2010 - 4 O 434/09; LG Duisburg, Urt. v. 06.08.2010 - 2 O 310/09; OLG Hamm, Urt. v. 03.05.2011 - I-21 U 94/10; OLG Hamm, Urt. v. 14.06.2011 - I-21 U 163/10; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25.11.2011 - I-17 U 157/10; LG Flensburg, Urt. v. 18.04.2012 - 9 O 3/12. Anderer Ansicht zu § 5 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 3 EEG 2009: LG Münster, Urt. v. 19.12.2011 - 02 O 634/09. Zur Anwendbarkeit des § 9 Abs. 3 EEG 2009 auf die Anschlusspflicht gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009 wie Clearingstelle EEG: LG Münster, (Hinweis-)Beschluss v. 24.01.2014 - 010 O 114/13.

Hinweis 2010/16 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2010/16
Gesetzesbezug: EEG 2009

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Erweiterung der Liste rein pflanzlicher Nebenprodukte“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.


Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Hinweis 2011/4 – Clearingstelle EEG
Abgeschlossen: Ja
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2011/4
Gesetzesbezug: EEG 2009 § 32

Die Clearingstelle EEG hat am 22. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „PV auf bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten" i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 2 und 3 EEG 2009 beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.

Entgegen bisheriger Praxis enthält der Hinweis keine Zusammenfassung der Stellungnahmen mehr. Diese wurden jedoch wie bisher bei der Abfassung des Hinweises berücksichtigt.


Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Schließen

Gesetzesbezug

Schlagworte