Am 17. Juni 2016 fand bei der Clearingstelle EEG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zum Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) statt, bei denen gemeinsame Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen erarbeitet wurden (s. Anhang). Diese betreffen insbesondere den Umgang mit dem Übergang der Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb bei EEG-Anlagen von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern auf den grundzuständigen Messstellenbetreiber nach MsbG (i.d.R. Netzbetreiber) unmittelbar mit Inkrafttreten des MsbG.
Zu Anwendungsfragen, die sich für EEG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle EEG am 30. September 2016 das Empfehlungsverfahren 2016/26 eingeleitet.