Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sich mit Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) die Regelungen zur Messung für EEG-Anlagen grundlegend geändert haben. Zu Anwendungsfragen, die sich für EEG-Anlagen aus dem MsbG ergeben, hat die Clearingstelle EEG am 30. September das Empfehlungsverfahren 2016/26 eingeleitet. Bereits am 20. Juli 2016 haben Verbände und die Clearingstelle EEG Handlungsempfehlungen für EEG-Anlagen zum Inkraftreten des MsbG beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 18. Dezember 2012 die Empfehlung zu dem Thema „Zuständigkeit für Messstellenbetrieb und Messung nach § 7 Abs. 1 EEG 2012“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, das Protokoll der öffentlichen Anhörung sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Die zu diesem Verfahren gehörenden Dokumente finden Sie als PDF-Dateien im Anhang
Bemerkungen: Zur Messberechtigung (Messhoheit) der AnlagenbetreiberInnen vor Inkrafttreten des MsbG ebenso: BGH, Urteil v. 26.02.2013 - EnVR 10/12.