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Empfehlung 2016/26 - Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die öffentliche Anhörung am 26. Oktober 2016 und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Mit der Empfehlung 2016/26 beantwortet die Clearingstelle EEG die Verfahrensfragen eins bis drei. Mit Beschluss vom 9. Mai 2017 wird das Empfehlungsverfahren zur Verfahrensfrage vier abgetrennt.  Die Klärung der vierten Verfahrensfrage wird im Empfehlungsverfahren 2017/27 »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 2« fortgeführt.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

 

Bemerkungen

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat 23. August 2017 die "Festlegung zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende"  BK6-17-042  beschlossen.  Aufgrund dieser sind Bestandsverträge entsprechend der Festlegung anzupassen und die Leitsätze 4 und 5 der Empfehlung 2016/26 zu modifizieren.

Die in der Empfehlung 2016/26 für EEG-Anlagen getroffenen Aussagen gelten grundsätzlich ebenso für Anlagen i.S.d. KWKG.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2016/26