Die Clearingstelle EEG hat am 27. März 2013 den Hinweis zu dem Thema „NawaRo-Bonus für Zünd- und Stützfeuerung bei vor dem 1. Januar 2007 in Betrieb genommenen Anlagen“ beschlossen.
Der Hinweisentwurf ist gem. § 25b Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen der nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Verbänden und öffentlichen Stellen.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente. Nach Ablauf der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Stellungnahmefrist am 26. Februar 2013 hat der bei der Clearingstelle EEG akkreditierte ERT e.V. Verband unbhängiger Experten für Erneuerbare Energien, Recht und Technik eine Stellungnahme abgegeben.