Empfehlung 2011/12 - sog. Abschlagszahlungen

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Die Clearingstelle EEG hat am 9. Dezember 2011 die Empfehlung zu dem Thema „sog. Abschlagszahlungen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

In Bezug auf die monatliche Fälligkeit von Vergütungszahlungen bei Vorliegen der jeweiligen Messwerte ist die Empfehlung nicht mehr anwendbar. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 10. Februar 2026 - XIII ZR 3/25, Rn. 13 ff, entschieden, dass seit Einführung des § 19 Abs. 2 und Abs. 3 EEG 2014 lediglich ein Anspruch auf Jahresvergütung und Abschlagszahlungen hierauf besteht.