Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“ beschlossen.
Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungbeschluss vom 18. Februar 2014, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.