Die Clearingstelle EEG hat am 22. November 2013 den Hinweis zu dem Thema „Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)“ beschlossen.
Der Hinweisentwurf ist gem. § 26 Abs. 2 der Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss vom 29. August 2013, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.