Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.
Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ihren Netzbetreibern jährlich melden müssen, dass sie für das folgende Kalenderjahr die Volleinspeisevergütung nach § 100 Abs. 14 Satz 2 EEG 2021 bzw.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10. Oktober 2024 wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird Mietern fortan ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eingeräumt.
Durch das Gesetz wurden
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob es sich bei einem ehemaligen Tagebau um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b) EEG 2017, § 48 Abs. 1 Satz 1
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Mit dem Solarpaket I wurden in § 37 Abs. 1a EEG 2023 und in § 48 Abs. 6 EEG 2023 ökologische Mindestkriterien im Erneuerbare-Energien-Gesetz (
Am 12. Juli 2024 fand bei der Clearingstelle EEG|KWKG unter Beteiligung mehrerer Verbände und Institutionen ein Runder Tisch zu bislang offenen Fragen zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 statt.
Die BNetzA hat die Zahlen der ersten Innovationsausschreibungsrunde 2024 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Mai 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 3. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 10. Juli 2024 als erfolgt gilt.
Die DIN SPEC 91492 spezifiziert in Ergänzung zu den bisherigen Standards bezüglich der in der DIN SPEC 91434 geregelten Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung, die tierhaltungsspezifischen Anforderungen der Nutztierhaltung an die landwirtschaftliche Hauptnutzung, im Bereich der Agri-PV.
Leitsätze:
Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung - EAAV) vom 16.05.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 159). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verordnet auf Grund des § 12 Absatz 3a des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2024 die Ergebnisse ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. März 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2024 als erfolgt gilt.
Sachverhalt: Der Kläger beantragt die Fällung einer ca. 17 Meter hohen Tanne auf seinem Grundstück, da der Baum Schatten auf sein Dach wirft und damit die Effektivität seiner geplanten Photovoltaikanlage beeinträchtige. Ein früherer Antrag auf Fällung wegen mangelnder Standsicherheit wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt, da der Baum als gesund und erhaltenswert eingestuft wurde. Nach erneuter Ablehnung seines Antrags zur Verbesserung der Solarenergieeffizienz erhebt der Kläger Klage.
Entscheidung: Verneint.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.
Leitsätze:
1. Die Verschattung einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude in der Nachbarschaft, die durch ein mit ausreichenden Abstandsflächen errichtetes Parkhaus eintritt und Ertragseinbußen in Höhe von 20% bewirkt, stellt keine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme dar.
2. Zur fehlenden Anwendung des erst nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkts der Genehmigungserteilung in Kraft getretenen § 2 EEG.
Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2024 die Ergebnisse dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 31. Januar 2024, so dass die Bekanntgabe am 7. Februar 2024 als erfolgt gilt.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der von der Netzbetreiberin zugewiesene Netzverknüpfungspunkt der gesetzliche Verknüpfungspunkt i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 EEG 2021 ist (im Ergebnis verneint) und ob verneinendenfalls die Netzbetreiberin durch die Zuweisung ihr Letztzuweisungsrecht nach § 8
Der Begriff „Hofstelle“ wird weder im EEG definiert noch ergibt sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ein eindeutiges Verständnis. Vielmehr orientiert sich die Auslegung am Baugesetzbuch (BauGB).
Gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) (für ausschreibungspflichtige Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW) und § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst.